Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, das
vorgelegte Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle (Anlage 1) sowie die
übrigen Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallentsorgungskonzeptes ab dem
01.01.2019 (Anlage 2) zu beschließen.
Beschlussvorlage:
Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu
sammeln.
Von den überlassungspflichtigen Bioabfällen werden
derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd. 30
Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die
Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen
Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine
Biotonne zu entsorgen.
Das von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM
CONSULT, Mannheim, erarbeitete Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle
(Anlage 1) sowie die weiteren Festlegungen zur Konkretisierung des
Abfallwirtschaftskonzeptes (Anlage 2) wurden am 21.03.2017 und am 09.01.2018 im
Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss beraten. Bei den Festlegungen zur
Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes hat der Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 09.01.2018 einige Änderungen
gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Diese sind
in dem als Anlage 2 beigefügten Papier enthalten.
Letztlich sprach der Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss gegenüber dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag die
Empfehlung aus, das in der Sitzung vorgestellte Konzept sowie die Festlegungen
zur Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes unter Berücksichtigung der
von ihm vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die Biotonne zum 01.01.2019
einzuführen.
Bezüglich der Verwertung der Bioabfälle sowie der
Zulassung von kompostierbaren Beuteln mit Kunststoffoptik sprach der Ausschuss
keine abschließende Beschlussempfehlung aus. Hier sollten zunächst die
Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Anforderungen der
entsprechenden Anlagen an die kompostierbaren Beutel geprüft werden.