Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel zum 01.01.2019

Betreff
Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel zum 01.01.2019
hier: Entsorgungskonzept für Restmüll und Bioabfälle
Vorlage
0767/2017/1
Art
Vorlage KA
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, das vorgelegte Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle (Anlage 1) sowie die übrigen Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallentsorgungskonzeptes ab dem 01.01.2019 (Anlage 2) zu beschließen.

 

Beschlussvorlage:

 

Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln.

 

Von den überlassungspflichtigen Bioabfällen werden derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd. 30 Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine Biotonne zu entsorgen.

 

Das von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM CONSULT, Mannheim, erarbeitete Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle (Anlage 1) sowie die weiteren Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes (Anlage 2) wurden am 21.03.2017 und am 09.01.2018 im Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss beraten. Bei den Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes hat der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 09.01.2018 einige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Diese sind in dem als Anlage 2 beigefügten Papier enthalten.

 

Letztlich sprach der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss gegenüber dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag die Empfehlung aus, das in der Sitzung vorgestellte Konzept sowie die Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes unter Berücksichtigung der von ihm vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die Biotonne zum 01.01.2019 einzuführen.

 

Bezüglich der Verwertung der Bioabfälle sowie der Zulassung von kompostierbaren Beuteln mit Kunststoffoptik sprach der Ausschuss keine abschließende Beschlussempfehlung aus. Hier sollten zunächst die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Anforderungen der entsprechenden Anlagen an die kompostierbaren Beutel geprüft werden.