Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle

Betreff
Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle
- Biotonne
Vorlage
0767/2017/2
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss sowie des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, das vorgelegte Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle.

 

Beschlussvorlage:

 

Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln.

 

Von den überlassungspflichtigen Bioabfällen werden derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd. 30 Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine Biotonne zu entsorgen.

 

Das hierzu von der Verwaltung erarbeitete Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle wurde in den Sitzungen des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss am 21.03.2017 und 09.01.2018 sowie in der Sitzung des Kreisausschusses am 22.01.2018 ausführlich beraten. Die beiden Ausschüsse haben dem Kreistag empfohlen die folgenden Eckpunkte des ab 01.01.2019 geltenden Entsorgungskonzeptes zu beschließen:

 

1. Private Haushalte

1.1 Restabfall

·        Reduzierung des Mindestbehältervolumens von bisher 10 l auf 7,5 l pro Person und Woche.

·         Abfuhrrhythmus alle 4 Wochen, statt wie bisher alle 14 Tage; bei Großbehältern (z.B. 1.100 l Behälter) können kürzere Zeiträume vereinbart werden.

·        Zugeteilte Behältergrößen:

Bisher

Neu

HH-Angeh.    14-tägig     alle 4 Wochen

1. Person           20 l      ~      40 l

2. Person           40 l      ~      80 l

3. Person           60 l      ~    120 l

4. Person           80 l      ~    160 l

5. Person          100l      ~    200 l

6. Person          120l      ~    240 l

7. Person          140l      ~    280 l

8. Person          160l      ~    320 l                         

Großbehälter:

1,1 m³ - 33 m³

HH-Angeh.    alle 4 Wochen

1. Person             60 l 

2. Person             60 l 

3. Person           120 l

4. Person           120 l
5. Person           180 l

6. Person           180 l

7. Person           240 l

8. Person           240 l

Großbehälter:

1,1 m³ - 30 m³

 

·        Mehrvolumen kann –ohne Begrenzung auf ein Maximalvolumen- beantragt werden.

·        Benachbarte Grundstücke oder Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen können nach wie vor gemeinsame Gefäße beantragen.

 

1.2. Bioabfall

 

·        Grundsätzlich werden 60 l / 120 l / 240 l Behälter angeboten.

·        Die Behältergrößen können von den Haushalten frei gewählt werden. Erfolgt kein Antrag auf eine größere Tonne, werden alle Haushalte mit einer 60 l Tonne ausgestattet. Die Zuteilung einer größeren Tonne erfolgt auf Antrag.

·        Der Korpus der Bioabfallbehälter ist grau eingefärbt. Die Tonnen erhalten lediglich einen grünen Deckel.

·        Die Abfuhr der Biotonne erfolgt alle 14 Tage.

·        Die gesetzlich vorgeschriebene Befreiungsmöglichkeit wird angeboten. Näheres regelt eine zu erstellende Satzung.

·        Auf Antrag kann gegen Gebühr ein Filterdeckel angeboten werden.

·        Benachbarte Grundstücke oder Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen können gemeinsame Bioabfallgefäße beantragen.

1.3 Gebührenmodell

 

·        Gebührenmaßstab bei der Restmüllentsorgung bleibt die Zahl der im Haushalt lebenden Personen.

·        Die Höhe der Gebühr der Biotonne ist abhängig vom bereitgestellten Behälter-volumen.

·        Behältertauschvorgänge bleiben gebührenfrei, soweit es sich um Erstausstattungen handelt oder im Restmüllbereich eine größere oder kleinere Tonne gestellt werden muss, weil sich die Anzahl der im HH lebenden Personen verändert. Darüber hinaus soll innerhalb der ersten 12 Monate ein einmaliger Tausch der Biotonne gebührenfrei bleiben.

 

2. Sonstige Herkunftsbereiche

 

2.1 Restmüll

 

·         Abfuhrrhythmus alle 4 Wochen. Die bisherige Möglichkeit, Restabfälle entweder alle 14 Tage (grauer Deckel), alle 4 Wochen (grüner Deckel) oder alle 6 Wochen (roter Deckel) abfahren zu lassen, entfällt. Unabhängig davon können bei Großbehältern (z.B. 1.100 l Behälter) kürzere Zeiträume vereinbart werden.

·         Behältergrößen:

Bisher

Neu

80l / 120l / 240l / 1.100 l

60 l / 120l / 180l / 240l

Darüber hinaus Großbehälter:1,1 m³ - 30 m³



·         Kleinstgewerbe, bei denen das Gewerbe am Wohnsitz des Betriebsinhabers ausge-übt wird, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Abfälle über die für den Haushalt zugteilte Restmülltonne zu entsorgen.


2.2 Bioabfall

 

·        Gewerbebetriebe erhalten die Bioabfalltonne nur auf Antrag, da dies Abfälle zur Verwertung sind und von daher nicht der Andienungspflicht unterliegen. Es werden die gleichen Behältergrößen wie bei den privaten Haushalten angeboten.

·        Die übrigen Festlegungen, was z.B. die Farbe der Behälter, die Anzahl der Abfuhren oder den Bezug von Filterdeckeln anbelangt, entsprechen der Bioabfallsammlung bei privaten Haushalten.

2.3 Gebührenmodell

 

·        Gebührenmaßstab ist sowohl im Bereich des Restabfalls als auch im Bereich des Bioabfalls das zur Verfügung stehende Behältervolumen.

·        Die übrigen Gebührentatbestände, wie z.B. Behältertausch entsprechen denen der privaten Haushalte.