Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag, das
von der Verwaltung vorgelegte Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle bzw.
die übrigen Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallentsorgungskonzeptes ab
dem 01.01.2019 wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussvorlage:
Nach § 11 Abs. 1
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle
grundsätzlich getrennt zu sammeln.
Von den überlassungspflichtigen
Bioabfällen werden derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd.
30 Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die
Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen
Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine
Biotonne zu entsorgen.
Die Eckpunkte des von der Verwaltung
erarbeiteten Konzeptes wurden bereits in der Sitzung des Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschusses am 21.03.2017 vorgestellt.
Die Sitzung diente in erster
Linie der Information und sollte den Ausschussmitgliedern Gelegenheit geben,
sich im Nachgang weiter mit dem Thema zu befassen bzw. der Verwaltung eigene
Änderungs- oder Ergänzungswünsche mitzuteilen. Bislang sind bei der Verwaltung
keine diesbezüglichen Vorschläge eingegangen.
Das vorgestellte Konzept wurde
zwischenzeitlich von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM CONSULT,
Mannheim, weiter konkretisiert. Das Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle
ist in der beigefügten Anlage 1 nochmals kurz beschrieben. Um die
entsprechenden Leistungen ausschreiben zu können, sind darüber hinaus aber weitere
Festlegungen zu treffen. Diese sind in dem als Anlage 2 beigefügten Papier
zusammengefasst.
Das vom Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss beschlossene Konzept soll anschließend dem
Kreisausschuss bzw. dem Kreistag zur abschließenden Entscheidung vorgelegt
werden.