Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel zum 01.01.2019

Betreff
Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel zum 01.01.2019
hier: Entsorgungskonzept für Restmüll und Bioabfälle
Vorlage
0767/2017
Art
Vorlage UmAbAS
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag, das von der Verwaltung vorgelegte Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle bzw. die übrigen Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallentsorgungskonzeptes ab dem 01.01.2019 wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussvorlage:

 

Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln.

 

Von den überlassungspflichtigen Bioabfällen werden derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd. 30 Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine Biotonne zu entsorgen.

 

Die Eckpunkte des von der Verwaltung erarbeiteten Konzeptes wurden bereits in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses am 21.03.2017 vorgestellt.

 

Die Sitzung diente in erster Linie der Information und sollte den Ausschussmitgliedern Gelegenheit geben, sich im Nachgang weiter mit dem Thema zu befassen bzw. der Verwaltung eigene Änderungs- oder Ergänzungswünsche mitzuteilen. Bislang sind bei der Verwaltung keine diesbezüglichen Vorschläge eingegangen.

 

Das vorgestellte Konzept wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM CONSULT, Mannheim, weiter konkretisiert. Das Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle ist in der beigefügten Anlage 1 nochmals kurz beschrieben. Um die entsprechenden Leistungen ausschreiben zu können, sind darüber hinaus aber weitere Festlegungen zu treffen. Diese sind in dem als Anlage 2 beigefügten Papier zusammengefasst.

 

Das vom Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss beschlossene Konzept soll anschließend dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.