Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung:
1. Den
Verbandsgemeinden eine Empfehlung zur Beantragung der Mittel beim BMVI zur
Erstellung der Netzdetailpläne auszusprechen.
2. Bis zur
Erstellung der Netzdetailpläne bei Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen
weiterhin die Zweckmäßigkeit von Mitverlegungsmaßnahmen im Einzelfall mit den
Netzbetreibern und dem LBM zu prüfen.
3.
Auf
Basis der Netzdetailpläne der Verbandsgemeinden ein kreisweites
Breitbandinfrastrukturkataster erarbeiten zu lassen, aus dem sich zur
Vorbereitung und dem Ausbau eines kreisweiten FTTB-Netzes Vorschläge für
bedarfsgerechte Mitverlegungsmaßnahmen durch den Landkreis ableiten lassen.
4.
Da
durch die abgeschlossenen frühen Fusionen, im Unterschied zu vielen anderen
Landkreisen, nur noch drei Verbandsgemeinden im Landkreis in den Genuss der
Bundesfördermittel kommen können, soll geprüft werden ob für die Erstellung des
Breitbandinfrastrukturkatasters auf Landkreisebene als Beratungsleistung zum
Auf-und Ausbau eines kreisweiten FTTB-Netzes über bisherige Beratungsförderung
des Bundes hinaus ein Zuschuss durch Bund oder Land an den Landkreis gewährt
werden kann.
Beschlussvorlage:
Folgende Anträge sind bei der Verwaltung eingegangen:
1. Anträge der SPD-Fraktion:
1.1 Verlegung von Leerrohren zum Zweck des
Ausbaus der Breitbandversorgung bei Baumaßnahmen an Kreisstraßen
1.2 Unterstützung und Förderung der
ambulanten und stationären palliativmedizinischen Betreuung und Pflege
1.3 Errichtung eines Carports oder eines
ähnlichen Raumes am Tierheim Jettenbach
1.4 Beschaffung und Verteilung von
Biomüllbeuteln durch den Landkreis
2 Anträge der CDU-Fraktion:
2.1 Erstellung von Netzplänen sowie Ermittlung
von Breitbandanbietern
2.2 Einrichtung einer Projektgruppe zur
Vorbereitung der ÖPNV-Ausschreibung sowie Überarbeitung des Nahverkehrsplanes
des Landkreises Kusel
2.3 Erstellung einer Potentialstudie
(Standort-Analyse und Neukonzeption von Gewerbeflächen)
Die Anträge liegen den
Beratungsunterlagen bei. Die Verwaltung hat die Anträge 1.1 und 2.1 zu der
folgenden Beschlussvorlage zusammengefasst und empfiehlt dem Beschlussvorschlag
zu folgen:
Die SPD-Kreistagsfraktion hat in einem Schreiben vom 21.10. 2018
gefordert, zusätzlich zum derzeit laufenden Breitbandausbauprojekt des
Landkreises, bei anfallenden Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen Leerrohre zu
verlegen und entsprechende Mittel hierfür bereitzustellen.
Vor diesem Hintergrund ist anzumerken, dass das Land Rheinland-Pfalz in
seiner Strategie zum Ausbau einer Gigabit-Breitbandinfrastruktur die
Mitverlegung von passiver Breitbandinfrastruktur (Leerrohre) prinzipiell
vorsieht, die Förderung dieser Maßnahmen aber an bestimmte Kriterien gebunden ist.
Grundlage für die Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen von Kommunen sind
FTTB-Netzdetailplanungen. Ein auf diese Weise abgestimmtes und gesteuertes
Vorgehen wird nach mehreren Jahren zu nutzbaren passiven Infrastrukturen
führen, die dann in ein Gesamtnetz integriert werden können. Die Förderhöhe der
Mitverlegungsmaßnahmen durch das Landesprogramm beträgt 80%.
Die CDU-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 24.01. 2019 gefordert
entsprechende Netzdetailpläne auf Kreiseben erstellen zu lassen.
Die Erstellung der notwendigen Netzplanung wird seitens des BMVI mit
Mitteln des Bundes gefördert. Es werden einmalige Förderungen in Höhe von
50.000,- Euro pro Netzplan und Antragsteller gewährt. (Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015,
überarbeiteter Version vom 15.11. 2018).
Das Land Rheinland-Pfalz empfiehlt daher die Netzpläne auf
Verbandsgemeindeebene zu beantragen und zu erstellen, da die Bundesförderung
die Kosten für eine Planerstellung auf Kreisebene nicht abdeckt.
Weiterhin hat die Verwaltung im Vorgriff auf Mitverlegungsmaßnahmen an
Kreisstraßen ein Abstimmungsgespräch mit dem LBM Kaiserslautern geführt. Der
LBM sieht eine unkoordinierte Mitverlegung ohne vorhergehende Netzdetailplanung
als nicht zielführend an, da die Glasfaserleitungen nicht zwangsläufig
straßenparallel verlegt werden, sondern oft kostengünstiger über Feldwege oder
Freiflächen. Diese Einschätzung wird durch Erfahrungen im abgeschlossenen
Projekt „Breitbandversorgung im Pfälzer Bergland“ und auch beim aktuellen
Ausbau (beispielsweise die Verlegung von Glasfaserleitungen entlang der
Glantaldraisine) bestätigt.
Die Verwaltung informiert derzeit bei anstehenden Baumaßnahmen an
Kreisstraßen den LBM über die zu berücksichtigen Breitband-Versorger, um eine
frühzeitige Abstimmung bezüglich eventueller Mitverlegungsmaßnahmen zu
gewährleisten. Das heißt letztendlich entscheidet bis dato der jeweilige Versorger, ob er
Glasfaser oder Leerrohre mitverlegt.