Anträge von Fraktionen des Kreistages

Betreff
Anträge von Fraktionen des Kreistages
Vorlage
0892/2019
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung:

 

1.    Den Verbandsgemeinden eine Empfehlung zur Beantragung der Mittel beim BMVI zur Erstellung der Netzdetailpläne auszusprechen.

 

2.    Bis zur Erstellung der Netzdetailpläne bei Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen weiterhin die Zweckmäßigkeit von Mitverlegungsmaßnahmen im Einzelfall mit den Netzbetreibern und dem LBM zu prüfen.

 

3.    Auf Basis der Netzdetailpläne der Verbandsgemeinden ein kreisweites Breitbandinfrastrukturkataster erarbeiten zu lassen, aus dem sich zur Vorbereitung und dem Ausbau eines kreisweiten FTTB-Netzes Vorschläge für bedarfsgerechte Mitverlegungsmaßnahmen durch den Landkreis ableiten lassen.

 

4.    Da durch die abgeschlossenen frühen Fusionen, im Unterschied zu vielen anderen Landkreisen, nur noch drei Verbandsgemeinden im Landkreis in den Genuss der Bundesfördermittel kommen können, soll geprüft werden ob für die Erstellung des Breitbandinfrastrukturkatasters auf Landkreisebene als Beratungsleistung zum Auf-und Ausbau eines kreisweiten FTTB-Netzes über bisherige Beratungsförderung des Bundes hinaus ein Zuschuss durch Bund oder Land an den Landkreis gewährt werden kann.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Folgende Anträge sind bei der Verwaltung eingegangen:

 

1.    Anträge der SPD-Fraktion:

 

1.1  Verlegung von Leerrohren zum Zweck des Ausbaus der Breitbandversorgung bei Baumaßnahmen an Kreisstraßen

 

1.2  Unterstützung und Förderung der ambulanten und stationären palliativmedizinischen Betreuung und Pflege

 

1.3  Errichtung eines Carports oder eines ähnlichen Raumes am Tierheim Jettenbach

 

1.4  Beschaffung und Verteilung von Biomüllbeuteln durch den Landkreis

 

2      Anträge der CDU-Fraktion:

 

2.1  Erstellung von Netzplänen sowie Ermittlung von Breitbandanbietern

 

2.2  Einrichtung einer Projektgruppe zur Vorbereitung der ÖPNV-Ausschreibung sowie Überarbeitung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Kusel

 

2.3  Erstellung einer Potentialstudie (Standort-Analyse und Neukonzeption von Gewerbeflächen)

 

 

Die Anträge liegen den Beratungsunterlagen bei. Die Verwaltung hat die Anträge 1.1 und 2.1 zu der folgenden Beschlussvorlage zusammengefasst und empfiehlt dem Beschlussvorschlag zu folgen:

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hat in einem Schreiben vom 21.10. 2018 gefordert, zusätzlich zum derzeit laufenden Breitbandausbauprojekt des Landkreises, bei anfallenden Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen Leerrohre zu verlegen und entsprechende Mittel hierfür bereitzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund ist anzumerken, dass das Land Rheinland-Pfalz in seiner Strategie zum Ausbau einer Gigabit-Breitbandinfrastruktur die Mitverlegung von passiver Breitbandinfrastruktur (Leerrohre) prinzipiell vorsieht, die Förderung dieser Maßnahmen aber an bestimmte Kriterien gebunden ist.

 

Grundlage für die Förderung von Mitverlegungsmaßnahmen von Kommunen sind FTTB-Netzdetailplanungen. Ein auf diese Weise abgestimmtes und gesteuertes Vorgehen wird nach mehreren Jahren zu nutzbaren passiven Infrastrukturen führen, die dann in ein Gesamtnetz integriert werden können. Die Förderhöhe der Mitverlegungsmaßnahmen durch das Landesprogramm beträgt 80%.

 

Die CDU-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 24.01. 2019 gefordert entsprechende Netzdetailpläne auf Kreiseben erstellen zu lassen.

 

Die Erstellung der notwendigen Netzplanung wird seitens des BMVI mit Mitteln des Bundes gefördert. Es werden einmalige Förderungen in Höhe von 50.000,- Euro pro Netzplan und Antragsteller gewährt. (Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, überarbeiteter Version vom 15.11. 2018).

 

Das Land Rheinland-Pfalz empfiehlt daher die Netzpläne auf Verbandsgemeindeebene zu beantragen und zu erstellen, da die Bundesförderung die Kosten für eine Planerstellung auf Kreisebene nicht abdeckt.

 

Weiterhin hat die Verwaltung im Vorgriff auf Mitverlegungsmaßnahmen an Kreisstraßen ein Abstimmungsgespräch mit dem LBM Kaiserslautern geführt. Der LBM sieht eine unkoordinierte Mitverlegung ohne vorhergehende Netzdetailplanung als nicht zielführend an, da die Glasfaserleitungen nicht zwangsläufig straßenparallel verlegt werden, sondern oft kostengünstiger über Feldwege oder Freiflächen. Diese Einschätzung wird durch Erfahrungen im abgeschlossenen Projekt „Breitbandversorgung im Pfälzer Bergland“ und auch beim aktuellen Ausbau (beispielsweise die Verlegung von Glasfaserleitungen entlang der Glantaldraisine) bestätigt.

 

Die Verwaltung informiert derzeit bei anstehenden Baumaßnahmen an Kreisstraßen den LBM über die zu berücksichtigen Breitband-Versorger, um eine frühzeitige Abstimmung bezüglich eventueller Mitverlegungsmaßnahmen zu gewährleisten. Das heißt letztendlich entscheidet bis dato der jeweilige Versorger, ob er Glasfaser oder Leerrohre mitverlegt.