Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag:
a) den
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 der Einrichtung „Abfallentsorgung“
wie vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 13.416.448,42
€
Passiva: 13.416.448,42 €
und den
Jahresverlust in Höhe von 615.896,41 €
gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses
beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung.
b) den
Jahresverlust in Höhe von 615.896,41 € aus der allgemeinen Rücklage zu ent-
nehmen.
Beschlussvorlage:
Gem. § 57 LKO i.
V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises
Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
zu verwalten.
Dies bedeutet,
dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung
und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung der
Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung
zu erfolgen.
Der Abschluss für
das Wirtschaftsjahr 2017 wurde von der Verwaltung entsprechend der §§ 22 bis 27
EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach
kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde
uneingeschränkt erteilt.
Das
Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 13.416.448,42
€
Passiva: 13.416.448,42 €
Das
Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende
Sachverhalte beeinflusst:
·
Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 154 T€. Der
Anstieg der Umsatzerlöse resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Umsatzerlösen
aus dem Betrieb gewerblicher Art und aus der Verwertung von Papier, Pappe,
Kartonagen (PPK )
·
Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 85 T€ gestiegen.
Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Aufwendungen für die Sammlung
und Transport von PPK (+ 137 T€).
·
Aufgrund eines um einen Mitarbeiter höheren durchschnittlichen
Personalbestandes, der zum 01.02.2017 erfolgen Tariferhöhung von 2,4 % und
höheren Rückstellungen für Urlaub und Überstunden erhöhte sich der
Personalaufwand um 77 T€.
·
Die Abschreibungen der abnutzbaren Vermögensgegenstände auf der Deponie
Schneeweiderhof erfolgt mengenabhängig. Im Berichtsjahr erhöhten sich die Abschreibungen aufgrund der vermehrt auf der
Deponie eingebauten Mengen um 102 T€.
·
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen verringerten sich um 245 T€.
Ursächlich hierfür waren insbesondere geringere Aufwendungen aus der Aufzinsung
der langfristigen Rückstellungen für die Nachsrogekosten von Deponien (873 T€,
Vorjahr: 1.103 T€) Die Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten sanken
infolge der weiteren Darlehenstilgung um 15 T€.
Danach ergibt
sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 615.896,41 €.
Der Jahresverlust
2017 liegt somit rd. 632 T€ unter dem geplanten Ergebnis (rd. 16 T€). Die
Abweichung von dem geplanten Ergebnis resultiert hauptsächlich aus deutlich
höheren Auf-wendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen (Plan:
261 T€; tatsächlich
873 T€). Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitraum deutlich
niedrigere Zinsniveau langfristiger Zinsen zum Bilanzstichtag. Entsprechend der
LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der
Sitzung des Kreisausschusses am 28.01.2019 eine Schlussbesprechung statt, zu
der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.
Der
Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.
Der
Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
festgestellt
werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresverlustes zu
beschließen.