Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschuss beschließt
der Kreistag, den Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 GemO in Höhe von 222.075,74
€ zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2017 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 222.075,74 € bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen.
Diese entfallen komplett auf den
Ergebnishaushalt. Diese Überschreitungen in Höhe von 222.075,74 € belaufen sich
auf 0,18% der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes (123.638.049 €). Im
Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses wurden Einsparungen bei anderen
Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder
Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3
Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über-
und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im
jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Insoweit bedürfen diese Haushaltsüberschreitungen bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen in Höhe von 222.075,74 € der Zustimmung des Kreistages.
Die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wurden durch Vermerk im Haushaltsplan für gegenseitig
deckungsfähig erklärt (großer Deckungskreis). An Personalaufwendungen 2017
waren im Plan 18.804.106 € und an Versorgungsaufwendungen 1.658.145 € vorgesehen.
Beim
Haushaltsvollzug wurden Personalaufwendungen von 19.059.037,77 € und
Versorgungsaufwendungen von 1.625.288,97 € verbucht. Die Personalaufwendungen
wurden somit um 254.931,77 € überschritten und die Versorgungsaufwendungen um
32.856,03 € unterschritten. Per Saldo ergibt dies eine Haushaltsüberschreitung
in Höhe von 222.075,74 €.
Erläuterungen zu den Personal- und
Versorgungsaufwendungen:
Die Personal- und
Versorgungsaufwendungen, lassen sich in zahlungswirksame und nicht
zahlungswirksame Kosten unterteilen:
Bezeichnung |
Plan (EURO) |
Ist (EURO) |
Differenz (EURO) |
zahlungswirksame Aufwendungen |
18.979.948 |
18.792.679,37 |
-187.268,63 |
nicht zahlungswirksame Aufwendungen - Zuführungen zu Rückstellungen - |
1.482.303 |
1.891.647,37 |
409.344,37 |
Summe |
20.462.251
|
20.684.326,74 |
-222.075,74
|
Die Verbesserungen von insgesamt 187
TEURO bei den zahlungswirksamen
Personalkosten, die sich auch in der Finanzrechnung wiederspiegeln, beruhen auf
geringeren Ausgaben bei den Vergütungen für tariflich Beschäftigten (251
TEURO), der Beamtenbesoldung (27 TEURO), den Versorgungsaufwendungen (33 TEURO) und den
sonstigen Personalkosten (19 TEURO). Diesen stehen 129 TEURO Mehraufwendungen
bei den Beihilfeaufwendungen, 6 TEURO bei Aufwendungen für die Sozialversicherung
sowie 7 TEURO bei den sonstigen Personalnebenkosten gegenüber.
Die
Verschlechterung bei den nicht
zahlungswirksamen Personalkosten von 409
TEURO resultiert aus Mehraufwendungen bei den Zuführungen zu den
Personalrückstellungen: