Vollzug des Haushaltsplanes 2017

Betreff
Vollzug des Haushaltsplanes 2017
hier: Haushaltsüberschreitungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen
Vorlage
0850/2018/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschuss beschließt der Kreistag, den Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 GemO in Höhe von 222.075,74 € zuzustimmen.

 

Beschlussvorlage:

 

Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2017 ergaben sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 222.075,74 € bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen.

 

Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt. Diese Überschreitungen in Höhe von 222.075,74 € belaufen sich auf 0,18% der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes (123.638.049 €). Im Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses wurden Einsparungen bei anderen Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.

 

Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen. Insoweit bedürfen diese Haushaltsüberschreitungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 222.075,74 € der Zustimmung des Kreistages.

 

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen wurden durch Vermerk im Haushaltsplan für gegenseitig deckungsfähig erklärt (großer Deckungskreis). An Personalaufwendungen 2017 waren im Plan 18.804.106 € und an Versorgungsaufwendungen 1.658.145 € vorgesehen.

Beim Haushaltsvollzug wurden Personalaufwendungen von 19.059.037,77 € und Versorgungsaufwendungen von 1.625.288,97 € verbucht. Die Personalaufwendungen wurden somit um 254.931,77 € überschritten und die Versorgungsaufwendungen um 32.856,03 € unterschritten. Per Saldo ergibt dies eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 222.075,74 €.

 

Erläuterungen zu den Personal- und Versorgungsaufwendungen:

 

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, lassen sich in zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Kosten unterteilen:

 

Bezeichnung

Plan (EURO)

Ist (EURO)

Differenz (EURO)

zahlungswirksame Aufwendungen

18.979.948

18.792.679,37

-187.268,63

nicht zahlungswirksame Aufwendungen

 - Zuführungen zu Rückstellungen -

 

1.482.303

 

1.891.647,37

 

409.344,37

Summe

20.462.251

20.684.326,74

-222.075,74


Die Verbesserungen von insgesamt 187 TEURO bei den zahlungswirksamen Personalkosten, die sich auch in der Finanzrechnung wiederspiegeln, beruhen auf geringeren Ausgaben bei den Vergütungen für tariflich Beschäftigten (251 TEURO), der Beamtenbesoldung (27 TEURO),  den Versorgungsaufwendungen (33 TEURO) und den sonstigen Personalkosten (19 TEURO). Diesen stehen 129 TEURO Mehraufwendungen bei den Beihilfeaufwendungen, 6 TEURO bei Aufwendungen für die Sozialversicherung sowie 7 TEURO bei den sonstigen Personalnebenkosten gegenüber.

 

Die Verschlechterung bei den nicht zahlungswirksamen Personalkosten von 409 TEURO resultiert aus Mehraufwendungen bei den Zuführungen zu den Personalrückstellungen:

 

  • Bei den Beihilfe- und Pensionsrückstellungen mussten 323 TEURO mehr an Zuführungen aufgewendet werden als veranschlagt.
    Zum einen wurden rd. 160 TEURO wegen der Einstellung von zusätzlichen Beamten aufgewendet (4 Anwärter, 2 Umwandlungen von tariflich Beschäftigten ins Beamtenverhältnis, 1 Neueinstellung mittlerer Dienst im Bereich der Asylbewerberleistungen).
    Zum anderen konnte die ppa Bad-Dürkheim für die Berechnung der Rückstellungen erstmals ab dem Jahr 2017 die Auswirkungen des Erhalts eines Abfindungsbetrages im Sinne des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages (VLT-StV) detaillierter als bisher abbilden. In der Vergangenheit hat das Vorliegen eines Abfindungsbetrages bei den bisherigen Berechnungsmodellen in Einzelfällen zum dem Effekt geführt, dass die Rückstellungen beim Eintritt in den Ruhestand erheblich erhöht wurden. Um dem entgegenzuwirken wurden nun mehrere Faktoren in die Berechnung mit einbezogen, um die Auswirkungen des VLT-StV besser abbilden zu können. Die neue Berechnungsmethode führte dazu, dass die Pensionsrückstellung einen größeren Anstieg erfahren musste.  

 

  • Ferner waren die Zuführungen zu den Rückstellungen für Urlaub und Überstunden in Höhe von 86 TEURO im Ergebnishaushalt 2017 nicht eingeplant. Nach Auswertung der Überstunden- und Resturlaubsansprüche der Mitarbeiter zum 31.12.2017 mussten diese außerplanmäßig gebucht werden.