hier: Haushaltsüberschreitungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 GemO in Höhe von 222.075,74 €
zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2017 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 222.075,74 € bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen.
Diese entfallen komplett auf den
Ergebnishaushalt. Diese Überschreitungen in Höhe von 222.075,74 € belaufen sich
auf 0,18% der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes (123.638.049 €). Im
Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses wurden Einsparungen bei anderen
Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder
Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3
Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über-
und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im
jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Insoweit bedürfen diese Haushaltsüberschreitungen bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen in Höhe von 222.075,74 € der Zustimmung des Kreistages.
Die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wurden durch Vermerk im Haushaltsplan für gegenseitig
deckungsfähig erklärt (großer Deckungskreis). An Personalaufwendungen 2017
waren im Plan 18.804.106 € und an Versorgungsaufwendungen 1.658.145 € vorgesehen.
Beim
Haushaltsvollzug wurden Personalaufwendungen von 19.059.037,77 € und
Versorgungsaufwendungen von 1.625.288,97 € verbucht. Die Personalaufwendungen
wurden somit um 254.931,77 € überschritten und die Versorgungsaufwendungen um
32.856,03 € unterschritten. Per Saldo ergibt dies eine Haushaltsüberschreitung
in Höhe von 222.075,74 €.
Erläuterungen zu den Personal- und
Versorgungsaufwendungen:
Die Personal- und
Versorgungsaufwendungen, lassen sich in zahlungswirksame und nicht
zahlungswirksame Kosten unterteilen:
Bezeichnung |
Plan (EURO) |
Ist (EURO) |
Differenz (EURO) |
zahlungswirksame Aufwendungen |
18.979.948 |
18.792.679,37 |
-187.268,63 |
nicht zahlungswirksame Aufwendungen - Zuführungen zu Rückstellungen - |
1.482.303 |
1.891.647,37 |
409.344,37 |
Summe |
20.462.251
|
20.684.326,74 |
-222.075,74
|
Die Verbesserungen von insgesamt 187
TEURO bei den zahlungswirksamen
Personalkosten, die sich auch in der Finanzrechnung wiederspiegeln, beruhen auf
geringeren Ausgaben bei den Vergütungen für tariflich Beschäftigten (251
TEURO), der Beamtenbesoldung (27 TEURO), den Versorgungsaufwendungen (33 TEURO) und den
sonstigen Personalkosten (19 TEURO). Diesen stehen 129 TEURO Mehraufwendungen
bei den Beihilfeaufwendungen, 6 TEURO bei Aufwendungen für die Sozialversicherung
sowie 7 TEURO bei den sonstigen Personalnebenkosten gegenüber.
Die
Verschlechterung bei den nicht
zahlungswirksamen Personalkosten von 409
TEURO resultiert aus Mehraufwendungen bei den Zuführungen zu den
Personalrückstellungen:
- Bei den Beihilfe- und Pensionsrückstellungen mussten 323 TEURO mehr an Zuführungen
aufgewendet werden als veranschlagt.
Zum einen wurden rd. 160 TEURO wegen der Einstellung von zusätzlichen Beamten aufgewendet (4 Anwärter, 2 Umwandlungen von tariflich Beschäftigten ins Beamtenverhältnis, 1 Neueinstellung mittlerer Dienst im Bereich der Asylbewerberleistungen).
Zum anderen konnte die ppa Bad-Dürkheim für die Berechnung der Rückstellungen erstmals ab dem Jahr 2017 die Auswirkungen des Erhalts eines Abfindungsbetrages im Sinne des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages (VLT-StV) detaillierter als bisher abbilden. In der Vergangenheit hat das Vorliegen eines Abfindungsbetrages bei den bisherigen Berechnungsmodellen in Einzelfällen zum dem Effekt geführt, dass die Rückstellungen beim Eintritt in den Ruhestand erheblich erhöht wurden. Um dem entgegenzuwirken wurden nun mehrere Faktoren in die Berechnung mit einbezogen, um die Auswirkungen des VLT-StV besser abbilden zu können. Die neue Berechnungsmethode führte dazu, dass die Pensionsrückstellung einen größeren Anstieg erfahren musste.
- Ferner waren die Zuführungen zu den Rückstellungen für Urlaub
und Überstunden in Höhe von 86
TEURO im Ergebnishaushalt 2017 nicht eingeplant. Nach Auswertung der
Überstunden- und Resturlaubsansprüche der Mitarbeiter zum 31.12.2017
mussten diese außerplanmäßig gebucht werden.