Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises
Kusel zu den Bau- und Personalkosten der Kindertagesstätten im Landkreis zu
öffnen und entsprechend der Förderung des U3-Ausbaus
a)
die
Kosten von Baumaßnahmen zur Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Ganztagsplätze
mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 4000,- Euro
je neuem Ganztagsplatz,
b)
die
Einrichtung von Ganztagsplätzen ohne bauliche Maßnahmen mit 200,- Euro je
zusätzlich eingerichtetem Platz für die Anschaffung von notwendigen
Gegenständen
rückwirkend ab 01.07.2011 zu fördern. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Beschlussvorlage:
Im Rahmen der Bedarfsplanung wird deutlich, dass Eltern aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen zunehmend Ganztagsplätze für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Auch für die Unter-3jährigen werden in immer höherem Maße Ganztagsplätze angefragt und die institutionelle Betreuung gewinnt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an Bedeutung. Die Einrichtungen haben sich konzeptionell dem veränderten Bedarf angepasst und stellen auch für die „Kleinsten“ bedarfsgerechte Angebote bereit.
In ca. der Hälfte der KiTas im Landkreis Kusel beträgt die Auslastung im GZ-Bereich bereits jetzt über 90 %. Viele KiTas kommen allerdings inzwischen bzgl. der bestehenden baulichen Voraussetzungen an ihre Grenzen. Insbesondere in den KiTas, in denen bereits jetzt eine hohe Auslastung besteht, ist ohne bauliche Maßnahmen ein weiterer Ausbau des Ganztagsangebotes nicht möglich.
Eine Förderung von
Ganztagsplätzen ist im Moment im Rahmen von Bundes- oder Landesförderprogrammen
nicht vorgesehen, so dass die Träger die Belastung alleine tragen müssten. Der
Landkreis Kusel hat bereits beim U3-Ausbau eine „Vorreiterrolle“ übernommen und
vor den entsprechenden gesetzlichen Änderungen ein bedarfsgerechtes Angebot für
die U3-Kinder flächendeckend bereitgestellt. Entsprechend sollte auch der
weitere Ausbau des Ganztagsangebots konsequent verfolgt und die Träger dabei
finanziell unterstützt werden.
Die
Zuschussrichtlinien sind zum 01.07.2011 neu gefasst worden. Darin wurde die
Förderung des bedarfsgerechten Ausbaus des Betreuungsangebotes festgeschrieben
und ausdrücklich für U3-Plätze geregelt. Für die Schaffung von zusätzlichen
Ganztagsplätzen besteht jedoch eine Lücke. Aus diesem Grund empfiehlt die
Verwaltung, zusätzliche Ganztagsplätze ebenso wie zusätzliche U3-Plätze zu
fördern (4.000,- Euro je neuem Platz). Damit keine Ungerechtigkeit entsteht,
soll die Ganztagsplatzförderung rückwirkend ab Einführung der neuen Richtlinien
(01.07.2011) gewährt werden.
Die
Finanzierungsmittel in Höhe von insgesamt ca. 250.000,- Euro für die rückwirkende
Bezuschussung stehen für die Ausstattungspauschalen im Ergebnishaushalt 2016 im
Wege der Deckungsfähigkeit zur Verfügung. Die Mittel für investive Maßnahmen
sollen im Investitionsplan 2017 veranschlagt werden.