Beschluss über die Förderung der Bau- und Ausstattungskosten von Ganztagsplätzen in Kindertagesstätten im Landkreis Kusel

Betreff
Beschluss über die Förderung der Bau- und Ausstattungskosten von Ganztagsplätzen in Kindertagesstätten im Landkreis Kusel
Vorlage
0622/2016/1
Art
Vorlage KA
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt Kreistag die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Kusel zu den Bau- und Personalkosten der Kindertagesstätten im Landkreis zu öffnen und entsprechend der Förderung des U3-Ausbaus

 

a)    die Kosten von Baumaßnahmen zur Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Ganztagsplätze mit 4000,- Euro je neuem Ganztagsplatz, höchstens jedoch mit 90% der zuwendungsfähigen Kosten,

 

b)    die Einrichtung von Ganztagsplätzen ohne bauliche Maßnahmen mit 200,- Euro je zusätzlich eingerichtetem Platz für die Anschaffung von notwendigen Gegenständen

 

rückwirkend ab 01.09.2015 zu fördern.

 

Beschlussvorlage:

 

Im Rahmen der Bedarfsplanung wird deutlich, dass Eltern aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen zunehmend Ganztagsplätze für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Selbst für die Unter-3jährigen werden in immer höherem Maße Ganztagsplätze angefragt und die institutionelle Betreuung gewinnt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an Bedeutung. Die Einrichtungen haben sich konzeptionell dem veränderten Bedarf angepasst und stellen auch für die „Kleinsten“ bedarfsgerechte Angebote bereit.

In ca. der Hälfte der KiTas im Landkreis Kusel beträgt die Auslastung im GZ-Bereich bereits jetzt über 90 %. Viele KiTas kommen allerdings inzwischen bzgl. der bestehenden baulichen Voraussetzungen an ihre Grenzen. Insbesondere in den KiTas, in denen bereits jetzt eine hohe Auslastung besteht, ist ohne bauliche Maßnahmen ein weiterer Ausbau des Ganztagsangebotes nicht möglich.

Eine Förderung von Ganztagsplätzen ist im Moment im Rahmen von Bundes- oder Landesförderprogrammen nicht vorgesehen, so dass die Träger die Belastung alleine tragen müssten. Der Landkreis Kusel hat bereits beim U3-Ausbau eine „Vorreiterrolle“ übernommen und vor den entsprechenden gesetzlichen Änderungen ein bedarfsgerechtes Angebot für die U3-Kinder flächendeckend bereitgestellt. Entsprechend sollte auch der weitere Ausbau des Ganztagsangebots konsequent verfolgt und die Träger dabei finanziell unterstützt werden.

 

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Kusel zu den Bau- und Personalkosten der Kindertagesstätten im Landkreis sehen bereits vor, den bedarfsgerechten Ausbau des Betreuungsangebotes zu fördern. Ausdrücklich geregelt ist dies für den Ausbau der Kleinkindplätze (U3-Plätze). Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten zur Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Ganztagsplätze in gleicher Höhe wie zusätzliche U3-Plätze zu fördern (4000,- Euro je neuem Platz) um so den veränderten gesellschaftlichen Bedarfen konsequent Rechnung zu tragen.