Beschlussvorschlag:
a) die Kosten von Baumaßnahmen zur Schaffung
und Ausstattung zusätzlicher Ganztagsplätze mit 4000,- Euro je neuem
Ganztagsplatz, höchstens jedoch mit 90% der zuwendungsfähigen Kosten,
b)
die
Einrichtung von Ganztagsplätzen ohne bauliche Maßnahmen mit 200,- Euro je
zusätzlich eingerichtetem Platz für die Anschaffung von notwendigen
Gegenständen
rückwirkend ab 01.09.2015 zu fördern.
Beschlussvorlage:
In ca. der Hälfte der KiTas im Landkreis Kusel beträgt die Auslastung im GZ-Bereich bereits jetzt über 90 %. Viele KiTas kommen allerdings inzwischen bzgl. der bestehenden baulichen Voraussetzungen an ihre Grenzen. Insbesondere in den KiTas, in denen bereits jetzt eine hohe Auslastung besteht, ist ohne bauliche Maßnahmen ein weiterer Ausbau des Ganztagsangebotes nicht möglich.
Eine Förderung von Ganztagsplätzen ist im
Moment im Rahmen von Bundes- oder Landesförderprogrammen nicht vorgesehen, so
dass die Träger die Belastung alleine tragen müssten. Der Landkreis Kusel hat
bereits beim U3-Ausbau eine „Vorreiterrolle“ übernommen und vor den
entsprechenden gesetzlichen Änderungen ein bedarfsgerechtes Angebot für die
U3-Kinder flächendeckend bereitgestellt. Entsprechend sollte auch der weitere
Ausbau des Ganztagsangebots konsequent verfolgt und die Träger dabei finanziell
unterstützt werden.
Die Richtlinien über die Gewährung von
Zuschüssen des Landkreises Kusel zu den Bau- und Personalkosten der
Kindertagesstätten im Landkreis sehen bereits vor, den bedarfsgerechten Ausbau
des Betreuungsangebotes zu fördern. Ausdrücklich geregelt ist dies für den
Ausbau der Kleinkindplätze (U3-Plätze). Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten
zur Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Ganztagsplätze in gleicher Höhe wie
zusätzliche U3-Plätze zu fördern (4000,- Euro je neuem Platz) um so den
veränderten gesellschaftlichen Bedarfen konsequent Rechnung zu tragen.