Feststellung des Jahresabschlusses 2022

Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Vorlage
1479/2024/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag

a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie
    vorgelegt mit der Bilanzsumme

 Aktiva:          16.166.673,38 €

                                               Passiva:         16.166.673,38 €

    und den Jahresgewinn in Höhe von 373.315,78 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.  
    Die Feststellung des Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
    Jahresrechnung;

b) den Jahresgewinn in Höhe von 373.315,78 € in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

Beschlussvorlage:

 

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungs-legung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buch-führung zu erfolgen.

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Die Schlussbesprechung fand in der Kreisausschusssitzung am 29.01.2024 statt. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneinge-schränkt erteilt.

Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.

Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

                                               Aktiva:           16.166.673,38 €

                                               Passiva:         16.166.673,38 €

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

  • Im Berichtsjahr verbesserten sich die Umsatzerlöse um insgesamt um TEUR 464. Diese Verbesserung ergibt sich hauptsächlich durch die gestiegenen Erlöse aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK). Zum einen aus gestiegenen Vermarktung-serlösen, zum anderen aus dem geltend gemachten Mitbenutzungsentgelt der im Vorjahr neu geschlossenen Abstimmungsvereinbarung. Die Verbesserung schlägt im Saldo mit + TEUR 241 zu Buche. Eine wesentliche Verbesserung gab es auch aus den gestiegenen Umsatzerlösen aus dem Betrieb gewerblicher Art (+ TEUR 146). Ursächlich für diese Veränderung waren neben einem Anstieg der angenommenen Mengen auch gestiegenen Einbaupreise auf der Deponie Schneeweiderhof.

 

  • Der Materialaufwand lag mit TEUR 6.176 nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (TEUR 6.138).

 

  • Der Personalaufwand verringerte sich im Vergleich mit dem Vorjahr um TEUR 22. Diese Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus einer geringeren Zuführung zu den Urlaubsrückstellungen und einem geringeren durchschnittlichen Mitarbeiter-bestand.

 

  • Die Abschreibungen nahmen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 50 auf TEUR 747 zu. Der Anstieg basiert im Wesentlichen auf der Zunahme der verfüllmengenab-hängigen Abschreibungen der Deponie Schneeweiderhof.

 

·                               Im Berichtsjahr wurde im Rahmen der Bewertung der Rückstellungen für Rekulti-vierung und Nachsorge der Deponien Schneeweiderhof, Lauterecken und Waldmohr die Preissteigerungsrate von 1,5 % pro Jahr auf 2,0 % pro Jahr angehoben. Dies führte zu einer einmaligen Rückstellungszuführung von TEUR 2.056, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst ist und im Wesentlichen für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 2.081 gegenüber dem Vorjahr verantwortlich ist.

 

  • Die Veränderungen bei den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen (+ TEUR 876) und den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (- TEUR 715) im Vergleich mit dem Vorjahr resultiert ebenfalls hauptsächlich auf den höheren Abzinsungen bzw. den geringeren Aufzinsungen der langfristigen Deponierückstellungen.

 

Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 373.315,78 €.

Der Jahresgewinn 2022 lag somit rd.498 T€ über dem geplanten Verlust in Höhe von

125 T€.

 

Die Abweichung gegenüber dem Plan stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

 

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.

 

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresver-lustes zu beschließen.