Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag:
a) den Jahresabschluss
für das Wirtschaftsjahr 2022 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie
vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 16.166.673,38
€
Passiva: 16.166.673,38 €
und den
Jahresgewinn in Höhe von 373.315,78 € gem.
§ 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung;
b) den Jahresgewinn in
Höhe von 373.315,78 € in die
allgemeine Rücklage einzustellen.
Beschlussvorlage:
a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses 2022
Gem. § 57 LKO i. V. m. §
86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach
den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu
verwalten.
Dies bedeutet, dass die
Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung
und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungs-legung der
Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buch-führung
zu erfolgen.
Der Abschluss für das
Wirtschaftsjahr 2022 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene
Bestätigungsvermerk wurde uneinge-schränkt erteilt.
Der Jahresabschluss
sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht
in der Sitzung ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und
Erläuterungen zur Verfügung.
Das Wirtschaftsjahr
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 16.166.673,38
€
Passiva: 16.166.673,38 €
Das Jahresergebnis war
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
- Im Berichtsjahr
verbesserten sich die Umsatzerlöse um insgesamt um TEUR 464. Diese
Verbesserung ergibt sich hauptsächlich durch die gestiegenen Erlöse aus
Papier, Pappe und Kartonage (PPK). Zum einen aus gestiegenen
Vermarktung-serlösen, zum anderen aus dem geltend gemachten
Mitbenutzungsentgelt der im Vorjahr neu geschlossenen
Abstimmungsvereinbarung. Die Verbesserung schlägt im Saldo mit + TEUR 241
zu Buche. Eine wesentliche Verbesserung gab es auch aus den gestiegenen
Umsatzerlösen aus dem Betrieb gewerblicher Art (+ TEUR 146). Ursächlich
für diese Veränderung waren neben einem Anstieg der angenommenen Mengen
auch gestiegenen Einbaupreise auf der Deponie Schneeweiderhof.
- Der Materialaufwand
lag mit TEUR 6.176 nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (TEUR 6.138).
- Der Personalaufwand
verringerte sich im Vergleich mit dem Vorjahr um TEUR 22. Diese
Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus einer geringeren Zuführung zu
den Urlaubsrückstellungen und einem geringeren durchschnittlichen
Mitarbeiter-bestand.
- Die Abschreibungen
nahmen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 50 auf TEUR 747 zu. Der Anstieg
basiert im Wesentlichen auf der Zunahme der verfüllmengenab-hängigen
Abschreibungen der Deponie Schneeweiderhof.
·
Im Berichtsjahr wurde im Rahmen der Bewertung der Rückstellungen für
Rekulti-vierung und Nachsorge der Deponien Schneeweiderhof, Lauterecken und
Waldmohr die Preissteigerungsrate von 1,5 % pro Jahr auf 2,0 % pro Jahr
angehoben. Dies führte zu einer einmaligen Rückstellungszuführung von TEUR
2.056, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst ist und im
Wesentlichen für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von
insgesamt TEUR 2.081 gegenüber dem Vorjahr verantwortlich ist.
- Die Veränderungen bei den sonstigen
Zinsen und ähnlichen Erträgen (+ TEUR 876) und den Zinsen und ähnlichen
Aufwendungen (- TEUR 715) im Vergleich mit dem Vorjahr resultiert
ebenfalls hauptsächlich auf den höheren Abzinsungen bzw. den geringeren
Aufzinsungen der langfristigen Deponierückstellungen.
Danach ergibt sich ein
Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 373.315,78 €.
Der Jahresgewinn 2022 lag somit rd.498 T€
über dem geplanten Verlust in Höhe von
125 T€.
Die Abweichung gegenüber dem Plan stellt sich
im Wesentlichen wie folgt dar:
Entsprechend der LVO
über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung
des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.
b) Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Jahresabschluss, die
Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem
Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur
Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach
Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die
Verwendung des Jahresver-lustes zu beschließen.