Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag:
a) den Jahresabschluss
für das Wirtschaftsjahr 2021 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie
vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 14.141.683,10
€
Passiva: 14.141.683,10 €
und den
Jahresgewinn in Höhe von 439.120,15 €.
gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung;
b) den Jahresgewinn in Höhe
von 439.120,15 €. in die allgemeine
Rücklage einzustellen.
Beschlussvorlage:
Gem. § 57 LKO i. V. m. §
86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach
den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu
verwalten.
Dies bedeutet, dass die
Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung
und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungs-legung der
Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buch-führung
zu erfolgen.
Der Abschluss für das
Wirtschaftsjahr 2021 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft. Die Schlussbesprechung fand in der Kreisausschusssitzung am 16.12.2022
statt. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene
Bestätigungsvermerk wurde uneinge-schränkt erteilt.
Der Jahresabschluss
sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.
Das Wirtschaftsjahr
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 14.141.683,10
€
Passiva: 14.141.683,10 €
Das Jahresergebnis war
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
- Der Anstieg der
Umsatzerlöse um insgesamt TEUR 1.160 ist im Wesentlichen auf die höheren
Umsatzerlöse aus der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
(+ TEUR 724) sowie aus dem Betrieb
gewerblicher Art (+ TEUR 353) begründet.
Der Erlösanstieg im Bereich der Verwertung
von Papier, Pappe und Kartonagen ist hauptsächlich auf im Vergleich mit dem Vorjahr
deutlich gestiegene Altpapierpreise zurückzuführen. Bei den Erlösen aus dem
Betrieb gewerblicher Art führten gegenüber dem Vorjahr höhere Einbaunmengen
sowie gestiegene Preise für die Annahme von Abfällen auf der Deponie
Schneeweiderhof zu einer entsprechenden Zunahme der Umsatzerlöse.
- Der Anstieg des Materialaufwandes resultiert
hauptsächlich aus höheren Aufwendungen für die Entsorgung von Papier,
Pappe und Kartonagen (+ TEUR 229). Hier führte die erstmalig vom Sammler
durchgeführte „Entsackung" zu einem höheren Aufwand. Die Zunahme der
Aufwendungen im Bereich Rest-, Sperr- und Bioabfällen (+ TEUR 150) ist
hauptsächlich auf entsprechende Mengen- und Preissteigerungen
zurückzuführen.
·
Der Anstieg des Personalaufwandes um TEUR 1 bzw. 0,1 % resultiert
hauptsächlich aus den Tariferhöhungen für Beamte und den tariflich Beschäftigte
und den gestiegenen Zuführungen zu den Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen
(+ TEUR 9). Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten
hat sich gegenüber dem Vorjah um 0,6 Mitarbeiter reduziert.
·
Die Abschreibungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 38.
Der Anstieg ist hauptsächlich auf die höhere
eingebaute Abfallmenge auf der Deponie Schneeweiderhof zurückzuführen, die zu
einer entsprechenden Zunahme der verfüllmengenabhängigen Abschreibungen (TEUR
311; Vorjahr: TEUR 269) geführt haben.
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit TEUR 906 um TEUR 176
deutlich
über denen des Vorjahres. Der Anstieg ist im
Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für Personalgestellung durch den
Landkreis Kusel (+ TEUR 168) sowie gestiegene Aufwendungen für
Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachungen (+ TEUR 17) begründet.
·
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 205 T€. Ursächlich hierfür waren
insbesondere geringer ausgefallene Aufwendungen aus der Aufzinsung der
langfristigen Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorgekosten von
Deponien (716 T€; Vorjahr: 921 T€).
Danach ergibt sich ein
Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 439.120,15 €.
Der Jahresgewinn 2021 lag somit rd.635 T€
über dem geplanten Verlust in Höhe
von 196 T€.
Die Abweichung gegenüber dem Plan stellt sich
im Wesentlichen wie folgt dar:
Der Jahresabschluss, die
Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem
Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur
Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach
Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die
Verwendung des Jahresver-lustes zu beschließen.