Anpassung der Benutzungsentgelte für die Jugendfreizeitstätte Bambergerhof

Betreff
Anpassung der Benutzungsentgelte für die Jugendfreizeitstätte Bambergerhof
Vorlage
1277/2022/1
Art
Vorlage KA
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Änderung der Gebührenordnung für die Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Bambergerhof zum 01.01.2023 wie vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.

 

Beschlussvorlage:

 

Im Zuge der Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG) werden viele Tätigkeiten des Landkreises umsatzsteuerrelevant. Hierrunter fällt auch die vom Landkreis betriebene Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Bambergerhof. Diese liegt an der L 354 zwischen Waldmohr und Breitenbach und bietet 48 Übernachtungsplätze. Die Einrichtung kann nur von Jugendgruppen, Jugendverbänden, Schulklassen und Kindergärten gemietet werden.

Bis zum 31.12.2015 war die Vermietung der Einrichtung im Rahmen der Vermögensverwaltung umsatzsteuerfrei. Ab dem 01.01.2016 wäre die neue Rechtslage das § 2 b UStG anzuwenden, da der Landkreis jedoch eine Optionserklärung abgegeben hat ist das neue Recht erst ab dem 01.01.2023 anzuwenden.

 

Dies bedeutet, dass sich der Landkreis ab dem 01.01.2023 nicht mehr auf eine Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der Vermögensverwaltung berufen kann. Bei der Vermietung der Jugendfreizeit- und Bildungsstätte handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um eine kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, welche nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG mit dem verringerten Umsatzsteuersatz von 7 % zu versteuern ist. Da dem Landkreis Kusel keine Nachteile durch die Umsatzsteuerpflicht entstehen sollen, sollen ab dem 01.01.2023 die Nutzungsgebühren erhöht werden. Neben dem Aufschlag für die Umsatzsteuer sollen auch die gestiegenen Unterhaltungskosten in die Erhöhung mit einfließen. Letztmalig wurden die Nutzungsentgelte 2007 angepasst. Die Erhöhung soll jedoch auch sozialverträglich ausfallen, um eine konstante Buchungsdichte beizubehalten und allen Kindern und Jugendlichen eine Freizeit in der Jugendfreizeit- und Bildungsstätte zu ermöglichen.

 

Auf dieser Basis und der entsprechenden Kalkulation einschließlich Personalkosten soll die Teilnehmerpauschale pro Tag und Teilnehmer für die Benutzung der Freizeitstätte von bisher 5,50 Euro auf 10,00 Euro inkl. MwSt erhöht werden. Darin enthalten sind künftig auch die Kosten für den Gasverbrauch zum Betrieb des Gasherdes in der Küche, welche bisher mit 2,00 Euro pro m³ abgerechnet wurden. Dem Beispiel anderer vergleichbarer Einrichtungen folgend, soll für Gruppen aus dem Landkreis Kusel, ein günstigeres Entgelt in Höhe von 8,50 Euro erhoben werden.

Ebenfalls wird für die Telefonnutzung künftig aufgrund der gegenwärtigen Vertragssituation mit einem Flatrate-Tarif kein Entgelt mehr erhoben. Aus verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten soll außerdem auf die Erhebung der Kaution von bisher 55,- Euro verzichtet werden. Diese wurde in der Vergangenheit fast ausschließlich wieder an die Nutzer zurückgezahlt und der Betrag steht zudem ohnehin in keinem Verhältnis, sofern es zu größeren Schäden kommt. Die Reinigungsgebühr soll künftig pauschal mit 50,00 Euro in Rechnung gestellt werden. Jede weitere Wohneinheit wird mit 10,00 Euro zusätzlich berechnet. Diese Handhabung sorgt im Vergleich zur aktuellen Regelung (15,00 Euro je angefangener Stunde Reinigungszeit) schon bei der Buchung der Anlage für bessere Transparenz hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtkosten. Außerdem ist der Reinigungsaufwand weitgehend unabhängig von der Zahl der Übernachtungen. Über die Reinigungspauschale für die Nutzung weiterer Schlafeinheiten erfolgt zudem somit eine gewisse Steuerung der Nutzung. Lediglich bei den Stromkosten erfolgt weiterhin eine Verbrauchsabrechnung, wobei die Kostenerstattung von 0,55 Euro/kWh auf 0,60 Euro/kWh erhöht wird und aufgrund der dynamischen Preisentwicklung in diesem Bereich künftig jährlich eine Indexierung des Erstattungsbetrags erfolgen soll.

 

Des Weiteren soll die Benutzungsgebühr für das Seminarhaus im Rahmen einer Mitbenutzung der gesamten Freizeitanlage weiterhin unverändert bleiben. Um die Auslastung der Anlage weiter zu verbessern, soll neben dem Seminarhaus künftig auch die Außenanlage bzw. die gesamte Anlage für Tagesveranstaltungen angeboten werden und dafür gesonderte Benutzungsentgelte erhoben werden.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde am 28.06.2022 im Jugendhilfeausschuss beraten. Dieser hat der Änderung der Gebührenordnung grundsätzlich zugestimmt, empfiehlt jedoch, die Teilnehmerpauschale pro Tag und Teilnehmer für die Benutzung der Freizeitstätte Bambergerhof statt auf 10,00 Euro auf 8,50 Euro inkl. MwSt. zu erhöhen. Für Gruppen aus dem Landkreis Kusel soll das vergünstigte Entgelt statt bei 8,50 Euro zukünftig bei 7,00 Euro liegen.

 

Der entsprechende Entwurf der Neufassung der Gebührenordnung ist der Beschlussvorlage beigefügt.