Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag die Änderung der Gebührenordnung für die Jugendfreizeit-
und Bildungsstätte Bambergerhof zum 01.01.2023 wie vom Jugendhilfeausschuss
vorgeschlagen.
Beschlussvorlage:
Im Zuge der Einführung
des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG) werden viele Tätigkeiten des Landkreises
umsatzsteuerrelevant. Hierrunter fällt auch die vom Landkreis betriebene
Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Bambergerhof. Diese liegt an der L 354
zwischen Waldmohr und Breitenbach und bietet 48 Übernachtungsplätze. Die
Einrichtung kann nur von Jugendgruppen, Jugendverbänden, Schulklassen und
Kindergärten gemietet werden.
Bis zum 31.12.2015 war
die Vermietung der Einrichtung im Rahmen der Vermögensverwaltung
umsatzsteuerfrei. Ab dem 01.01.2016 wäre die neue Rechtslage das § 2 b UStG
anzuwenden, da der Landkreis jedoch eine Optionserklärung abgegeben hat ist das
neue Recht erst ab dem 01.01.2023 anzuwenden.
Dies bedeutet, dass sich
der Landkreis ab dem 01.01.2023 nicht mehr auf eine Umsatzsteuerbefreiung im
Rahmen der Vermögensverwaltung berufen kann. Bei der Vermietung der
Jugendfreizeit- und Bildungsstätte handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um
eine kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, welche nach § 12 Abs.
2 Nr. 11 UStG mit dem verringerten Umsatzsteuersatz von 7 % zu versteuern ist.
Da dem Landkreis Kusel keine Nachteile durch die Umsatzsteuerpflicht entstehen
sollen, sollen ab dem 01.01.2023 die Nutzungsgebühren erhöht werden. Neben dem
Aufschlag für die Umsatzsteuer sollen auch die gestiegenen Unterhaltungskosten
in die Erhöhung mit einfließen. Letztmalig wurden die Nutzungsentgelte 2007
angepasst. Die Erhöhung soll jedoch auch sozialverträglich ausfallen, um eine
konstante Buchungsdichte beizubehalten und allen Kindern und Jugendlichen eine
Freizeit in der Jugendfreizeit- und Bildungsstätte zu ermöglichen.
Auf dieser Basis und der
entsprechenden Kalkulation einschließlich Personalkosten soll die Teilnehmerpauschale
pro Tag und Teilnehmer für die Benutzung der Freizeitstätte von bisher 5,50
Euro auf 10,00 Euro inkl. MwSt erhöht werden. Darin enthalten sind künftig auch
die Kosten für den Gasverbrauch zum Betrieb des Gasherdes in der Küche, welche
bisher mit 2,00 Euro pro m³ abgerechnet wurden. Dem Beispiel anderer
vergleichbarer Einrichtungen folgend, soll für Gruppen aus dem Landkreis Kusel,
ein günstigeres Entgelt in Höhe von 8,50 Euro erhoben werden.
Ebenfalls wird für die
Telefonnutzung künftig aufgrund der gegenwärtigen Vertragssituation mit einem
Flatrate-Tarif kein Entgelt mehr erhoben. Aus verwaltungsökonomischen
Gesichtspunkten soll außerdem auf die Erhebung der Kaution von bisher 55,- Euro
verzichtet werden. Diese wurde in der Vergangenheit fast ausschließlich wieder
an die Nutzer zurückgezahlt und der Betrag steht zudem ohnehin in keinem
Verhältnis, sofern es zu größeren Schäden kommt. Die Reinigungsgebühr soll
künftig pauschal mit 50,00 Euro in Rechnung gestellt werden. Jede weitere
Wohneinheit wird mit 10,00 Euro zusätzlich berechnet. Diese Handhabung sorgt im
Vergleich zur aktuellen Regelung (15,00 Euro je angefangener Stunde
Reinigungszeit) schon bei der Buchung der Anlage für bessere Transparenz
hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtkosten. Außerdem ist der
Reinigungsaufwand weitgehend unabhängig von der Zahl der Übernachtungen. Über
die Reinigungspauschale für die Nutzung weiterer Schlafeinheiten erfolgt zudem
somit eine gewisse Steuerung der Nutzung. Lediglich bei den Stromkosten erfolgt
weiterhin eine Verbrauchsabrechnung, wobei die Kostenerstattung von 0,55
Euro/kWh auf 0,60 Euro/kWh erhöht wird und aufgrund der dynamischen
Preisentwicklung in diesem Bereich künftig jährlich eine Indexierung des
Erstattungsbetrags erfolgen soll.
Des Weiteren soll die
Benutzungsgebühr für das Seminarhaus im Rahmen einer Mitbenutzung der gesamten
Freizeitanlage weiterhin unverändert bleiben. Um die Auslastung der Anlage
weiter zu verbessern, soll neben dem Seminarhaus künftig auch die Außenanlage
bzw. die gesamte Anlage für Tagesveranstaltungen angeboten werden und dafür
gesonderte Benutzungsentgelte erhoben werden.
Der Tagesordnungspunkt
wurde am 28.06.2022 im Jugendhilfeausschuss beraten. Dieser hat der Änderung
der Gebührenordnung grundsätzlich zugestimmt, empfiehlt jedoch, die
Teilnehmerpauschale pro Tag und Teilnehmer für die Benutzung der Freizeitstätte
Bambergerhof statt auf 10,00 Euro auf 8,50 Euro inkl. MwSt. zu erhöhen. Für
Gruppen aus dem Landkreis Kusel soll das vergünstigte Entgelt statt bei 8,50
Euro zukünftig bei 7,00 Euro liegen.
Der entsprechende
Entwurf der Neufassung der Gebührenordnung ist der Beschlussvorlage beigefügt.