Verlängerung der S-Bahn Rhein-Neckar von Homburg nach Zweibrücken

Betreff
Verlängerung der S-Bahn Rhein-Neckar von Homburg nach Zweibrücken
hier: Beteiligung des Landkreises Kusel an den gestiegenen Planungskosten
Vorlage
1102/2020/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, einer Erhöhung der Umlage für die S-Bahn-Verlängerung Homburg-Zweibrücken in Höhe von 57.000,- Euro zuzustimmen. Der zusätzliche Mittelbedarf wird in den folgenden Jahren unter der Kostenstelle 54701.54148 in den Haushalt eingestellt.

Beschlussvorlage:

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 02.12.2015, als Anlage beigefügt, wurde einer Beteiligung des Landkreises Kusel an den Planungskosten, die nach damaligem Stand 223.622,85 Euro betrugen, zugestimmt. Baukostenanteile sind vom Landkreis Kusel nicht zu tragen, diese werden nach Belegenheit den betroffenen Aufgabenträgern zugeordnet.

 

Die DB Netz AG hat zwischenzeitlich die Entwurfsplanung abgeschlossen. Während die Baukosten nur moderat gestiegen sind (von 25,1 Mio € Stand 2013 gegenüber 27,56 Mio. € Stand 2019) haben sich die Planungskosten von 6,1 Mio. auf rund 10 Mio. € erhöht.

 

Zwar hat sich mit Überarbeitung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) der vom Bund zu fördernde Anteil erhöht, jedoch verbleibt nach den aktualisierten Kosten für den Landkreis Kusel entsprechend seines Einwohneranteils nun ein Planungskostenanteil von 280.271,16 €, der den ursprünglich eingeplanten Anteil um rund 57.000,- Euro übersteigt.

 

Bislang wurden vom Landkreis Kusel für die S-Bahn-Verlängerung Homburg – Zweibrücken bereits Planungskosten in Höhe von 86.444,70 Euro verausgabt. Nach der aktualisierten Kostenberechnung ist demnach noch ein Betrag von rund 194.000,- Euro zu erbringen. Ohne Kostenerhöhung wäre noch ein Betrag von rund 137.000,- Euro zu erbringen.

 

Bei der Verbandsversammlung des ZRN am 17.12.2020 soll die Aktualisierung der S-Bahn-Umlage beschlossen und der Verbandsvorsitzende ermächtigt werden, den für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag zu unterzeichnen.

 

Der Landkreis Kusel ist in der Verbandsversammlung des ZRN mit einer Stimme von insgesamt 120 Stimmen stimmberechtigt