Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt
dem Kreistag zu beschließen, dass einer Erhöhung der Umlage für die
S-Bahn-Verlängerung Homburg-Zweibrücken in Höhe von 57.000,- Euro zugestimmt
wird. Der zusätzliche Mittelbedarf wird in den folgenden Jahren unter der
Kostenstelle 54701.54148 in den Haushalt eingestellt.
Beschlussvorlage:
Mit
Beschluss des Kreistages vom 02.12.2015, als Anlage beigefügt, wurde einer
Beteiligung des Landkreises Kusel an den Planungskosten, die nach damaligem
Stand 223.622,85 Euro betrugen, zugestimmt. Baukostenanteile sind vom Landkreis
Kusel nicht zu tragen, diese werden nach Belegenheit den betroffenen
Aufgabenträgern zugeordnet.
Die
DB Netz AG hat zwischenzeitlich die Entwurfsplanung abgeschlossen. Während die
Baukosten nur moderat gestiegen sind (von 25,1 Mio € Stand 2013 gegenüber 27,56
Mio. € Stand 2019) haben sich die Planungskosten von 6,1 Mio. auf rund 10 Mio.
€ erhöht.
Zwar
hat sich mit Überarbeitung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) der
vom Bund zu fördernde Anteil erhöht, jedoch verbleibt nach den aktualisierten
Kosten für den Landkreis Kusel entsprechend seines Einwohneranteils nun ein
Planungskostenanteil von 280.271,16 €, der den ursprünglich eingeplanten Anteil
um rund 57.000,- Euro übersteigt.
Bislang
wurden vom Landkreis Kusel für die S-Bahn-Verlängerung Homburg – Zweibrücken
bereits Planungskosten in Höhe von 86.444,70 Euro verausgabt. Nach der
aktualisierten Kostenberechnung ist demnach noch ein Betrag von rund 194.000,-
Euro zu erbringen. Ohne Kostenerhöhung wäre noch ein Betrag von rund 137.000,-
Euro zu erbringen.
Bei
der Verbandsversammlung des ZRN am 17.12.2020 hat der Landkreis Kusel, vorbehaltlich
der Zustimmung des Kreistages, der Aktualisierung der S-Bahn-Umlage zugestimmt und
den Verbandsvorsitzenden ermächtigt werden, den für die Umsetzung der Maßnahme
erforderlichen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag zu unterzeichnen.
Der Landkreis Kusel ist in der Verbandsversammlung des ZRN mit einer
Stimme von insgesamt 120 Stimmen stimmberechtigt