Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
a) den gegenüber
dem Wirtschaftsplan 2018 entstandenen Mehraufwendungen in Höhe von
rd. 361 T€ zuzustimmen;
b) den
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 der Einrichtung „Abfallentsorgung“
wie
vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 12.242.885,80
€
Passiva: 12.242.885,80 €
und den Jahresverlust in Höhe von 688.790,81 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO
festzustellen.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung;
c) den
Jahresverlust in Höhe von 688.790,81 € aus der allgemeinen Rücklage zu ent-
nehmen.
Beschlussvorlage:
a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses 2018
Gem. § 57 LKO i.
V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises
Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
zu verwalten.
Dies bedeutet,
dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die
Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die
Rechnungs-legung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buch-führung zu erfolgen.
Der Abschluss für
das Wirtschaftsjahr 2018 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene
Bestätigungsvermerk wurde uneinge-schränkt erteilt.
Der
Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.
Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Das
Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 12.242.885,80
€
Passiva: 12.242.885,80 €
Das
Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende
Sachverhalte beeinflusst:
·
Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 430 T€. Dieser
Anstieg basiert im Wesentlichen auf den höheren Erlösen aus dem Betrieb
gewerblicher Art (+ 625 T€), den gestiegenen Erlösen aus den Gebühren von
Selbstanlieferern
(+34 T€) sowie geringeren Erlösen aus der Verwertung von Papier, Pappe, Karto-nagen
(- 231 T€).
·
Der Materialaufwand stieg um 161 T€. Der Anstieg ist insbesondere auf
höhere Aufwendungen für die thermische Entsorgung (+97 T€) sowie die in den
Ent-sorgungsverträgen enthaltenen Preisgleitklauseln zurückzuführen.
·
Die Personalaufwendungen verringerten sich um rd. 64 T €. Ursächlich
hierfür war der gegenüber dem Vorjahr geringere durchschnittliche
Personalbestand.
·
Die Abschreibungen stiegen um 139 T€. Der Anstieg ist insbesondere eine
Folge der höheren Einbaumengen auf der Deponie Schneeweiderhof, die zu einem
ent-sprechenden Anstieg der verfüllmengenabhängigen Abschreibung führte.
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 145 T€. Dies
liegt zum einen an höheren Aufwendungen für die Personalgestellung des Landkreises
(+ 36 T€). Darüber hinaus entstanden im Zusammenhang mit der Einführung der
Biotonne zum 01.01.2019 höhere Rechts- und Beratungskosten (+35 T€), höhere
Aufwen-dungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. Bekanntmachungen (+22 T €)
sowie höhere Aufwendungen für die Anpassung der Gebührenveranlagungssoftware
(+11 T€).
·
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich um 138 T€. Ursächlich
hierfür waren insbesondere höhere Aufwendungen aus der Aufzinsung der
langfristigen Rückstellungen für die Nachsorgekosten von Deponien (1.013 T€,
Vorjahr: 873 T€) Dagegen sanken die Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten
infolge der weiteren Darlehenstilgung um 3 T€.
·
Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
erhöhten sich gegenüber 2017 um rd. 1.477 T€ auf rd. 1.694 T€. Diese entfielen
im Wesent-lichen auf die Beschaffung von Behältern für die Bio- und
Restabfallsammlung (1.397 T€) sowie die
Beschaffung einer Planierraupe (214 T€).
Danach ergibt
sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 688.790,81 €.
Der Jahresverlust
2018 lag somit rd. 361T€ über dem geplanten Verlust in Höhe von
rd. 328 T€. Die Abweichung gegenüber dem geplanten Ergebnis resultiert hauptsächlich
aus deutlich höheren Aufwendungen für die Aufzinsung langfristiger
Rückstellungen (Plan: 825 T€; tatsächlich 1.014 T€). Ursächlich hierfür sind
die von der Deutschen Bundesbank vorgegeben Zinssätze, die zum Bilanzstichtag
deutlich niedriger lagen als geplant. Darüber hinaus fielen im Laufe des Jahres
2018 die Papierpreise deutlich. Dies führte zu einem erheblichen Erlösrückgang
bei der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (Plan: 500 T€; tatsächlich
291 T€).
Entsprechend der
LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor
Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.
b) Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Der
Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend §
27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen
Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb
eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.
Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresver-lustes zu beschließen.