Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Vorlage
1010/2020/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag:

a) den gegenüber dem Wirtschaftsplan 2018 entstandenen Mehraufwendungen in Höhe von
    rd. 361 T€ zuzustimmen;

b) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie
    vorgelegt mit der Bilanzsumme

 Aktiva:          12.242.885,80 €

                                               Passiva:         12.242.885,80 €

    und den Jahresverlust in Höhe von 688.790,81 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.  
    Die Feststellung des Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
    Jahresrechnung;

c) den Jahresverlust in Höhe von 688.790,81 €  aus der allgemeinen Rücklage zu ent-
    nehmen.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungs-legung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buch-führung zu erfolgen.

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneinge-schränkt erteilt.

Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

                                               Aktiva:           12.242.885,80 €

                                               Passiva:         12.242.885,80 €

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

·        Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 430 T€. Dieser Anstieg basiert im Wesentlichen auf den höheren Erlösen aus dem Betrieb gewerblicher Art (+ 625 T€), den gestiegenen Erlösen aus den Gebühren von Selbstanlieferern
(+34 T€) sowie geringeren Erlösen aus der Verwertung von Papier, Pappe, Karto-nagen (- 231 T€).

 

·        Der Materialaufwand stieg um 161 T€. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Aufwendungen für die thermische Entsorgung (+97 T€) sowie die in den Ent-sorgungsverträgen enthaltenen Preisgleitklauseln zurückzuführen.

 

·        Die Personalaufwendungen verringerten sich um rd. 64 T €. Ursächlich hierfür war der gegenüber dem Vorjahr geringere durchschnittliche Personalbestand.

 

·        Die Abschreibungen stiegen um 139 T€. Der Anstieg ist insbesondere eine Folge der höheren Einbaumengen auf der Deponie Schneeweiderhof, die zu einem ent-sprechenden Anstieg der verfüllmengenabhängigen Abschreibung führte.

 

·        Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 145 T€. Dies liegt zum einen an höheren Aufwendungen für die Personalgestellung des Landkreises (+ 36 T€). Darüber hinaus entstanden im Zusammenhang mit der Einführung der Biotonne zum 01.01.2019 höhere Rechts- und Beratungskosten (+35 T€), höhere Aufwen-dungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. Bekanntmachungen (+22 T €) sowie höhere Aufwendungen für die Anpassung der Gebührenveranlagungssoftware (+11 T€). 

 

·        Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich um 138 T€. Ursächlich hierfür waren insbesondere höhere Aufwendungen aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen für die Nachsorgekosten von Deponien (1.013 T€, Vorjahr: 873 T€) Dagegen sanken die Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten infolge der weiteren Darlehenstilgung um 3 T€.

 

·        Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erhöhten sich gegenüber 2017 um rd. 1.477 T€ auf rd. 1.694 T€. Diese entfielen im Wesent-lichen auf die Beschaffung von Behältern für die Bio- und Restabfallsammlung  (1.397 T€) sowie die Beschaffung einer Planierraupe (214 T€). 

 

Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 688.790,81 €.

Der Jahresverlust 2018 lag somit rd. 361T€ über dem geplanten Verlust in Höhe von
rd. 328 T€. Die Abweichung gegenüber dem geplanten Ergebnis resultiert hauptsächlich
aus deutlich höheren Aufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen (Plan: 825 T€; tatsächlich 1.014 T€). Ursächlich hierfür sind die von der Deutschen Bundesbank vorgegeben Zinssätze, die zum Bilanzstichtag deutlich niedriger lagen als geplant. Darüber hinaus fielen im Laufe des Jahres 2018 die Papierpreise deutlich. Dies führte zu einem erheblichen Erlösrückgang bei der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (Plan: 500 T€; tatsächlich 291 T€).

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 27.01.2020 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.

Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.

Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.

Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresverlustes zu beschließen.