Kriterien zur Landesförderung von Ferienbetreuungsmaßnahmen für Schulkinder

Betreff
Kriterien zur Landesförderung von Ferienbetreuungsmaßnahmen für Schulkinder
hier: Evaluation und Weiterentwicklung
Vorlage
0874/2018
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Mehrausgaben im Jahr 2018 mit Kreismitteln auszugleichen. Weiterhin stimmt er der Weiterentwicklung der Förderkriterien, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu und bittet den Kreistag, die erforderlichen Haushaltsmittel jeweils zur Verfügung zu stellen.

 

Beschlussvorlage:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 12.12.2017 Kriterien zur Umsetzung der Landesförderung von Ferienbetreuungsmaßnahmen für Schulkinder beschlossen und die Verwaltung beauftragt, nach Abschluss der in 2018 durchgeführten Maßnahmen diese zu evaluieren um gegebenenfalls die Förderkriterien anzupassen. Herr Werner Barthel stellt die Ergebnisse der Evaluation in der Sitzung kurz vor.

 

In finanzieller Hinsicht zeigt die Auswertung aller in 2018 durchgeführten Maßnahmen, dass insbesondere die Verbandgemeinde Oberes Glantal die Angebote der Kinderferienbetreuung enorm ausgebaut hat. Dies führt insgesamt dazu, dass die Landesförderung in Höhe von 18.952,25 € um 1.632,75 € überschritten wurde. Dieses Defizit soll im Jahr 2018 im Rahmen der Deckungsfähigkeit durch Mittel aus der Haushaltsstelle „Maßnahmen des Jugendamtes, Geräte und Ausstattungsgegenstände“ ausgeglichen werden. Hier waren für das Jahr 2018 Anschaffungen eingeplant, die letztlich nicht getätigt wurden, so dass in diesem Bereich noch Mittel zur Verfügung stehen.

 

Auf Basis dieser Erkenntnisse soll die Förderung nunmehr weiterentwickelt werden Denn gerade in der Ferienzeit ist für die Eltern vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Bedeutung, dass vor Ort bedarfsgerechte Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder organisiert werden. Um dieses familienpolitischen Ziel durch den weiteren Ausbau der Maßnahmen zu unterstützen, soll der Landeszuschuss mit entsprechenden Kreismitteln dahingehend aufgestockt werden, dass die Träger weiterhin 5 € pro Tag und Kind erhalten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Die Landeszuwendung wird voraussichtlich auch im Jahr 2019 wieder rd. 19.000,- € betragen. Nach den bislang vorliegenden Planungen der Verbandsgemeinden ist mit einem Mehrbedarf zwischen 10.000,- € und 15.000,- € zu rechnen.

 

Außerdem soll sich das Förderangebot ab dem Jahr 2019 ausschließlich an die Träger der Grundschulen richten. Eine zusätzliche Förderung nach der VV-JuFöG des Landes Rheinland-Pfalz sowie nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel ist für diese Maßnahmen ausgeschlossen.