Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Mehrausgaben im Jahr 2018 mit Kreismitteln
auszugleichen. Weiterhin stimmt er der Weiterentwicklung der Förderkriterien,
wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu und bittet den Kreistag, die
erforderlichen Haushaltsmittel jeweils zur Verfügung zu stellen.
Beschlussvorlage:
Der
Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 12.12.2017 Kriterien zur Umsetzung
der Landesförderung von Ferienbetreuungsmaßnahmen für Schulkinder beschlossen
und die Verwaltung beauftragt, nach Abschluss der in 2018 durchgeführten
Maßnahmen diese zu evaluieren um gegebenenfalls die Förderkriterien anzupassen.
Herr Werner Barthel stellt die Ergebnisse der Evaluation in der Sitzung kurz
vor.
In finanzieller
Hinsicht zeigt die Auswertung aller in 2018 durchgeführten Maßnahmen, dass
insbesondere die Verbandgemeinde Oberes Glantal die Angebote der
Kinderferienbetreuung enorm ausgebaut hat. Dies führt insgesamt dazu, dass die
Landesförderung in Höhe von 18.952,25 € um 1.632,75 € überschritten wurde.
Dieses Defizit soll im Jahr 2018 im Rahmen der Deckungsfähigkeit durch Mittel
aus der Haushaltsstelle „Maßnahmen des Jugendamtes, Geräte und
Ausstattungsgegenstände“ ausgeglichen werden. Hier waren für das Jahr 2018
Anschaffungen eingeplant, die letztlich nicht getätigt wurden, so dass in
diesem Bereich noch Mittel zur Verfügung stehen.
Auf Basis dieser
Erkenntnisse soll die Förderung nunmehr weiterentwickelt werden Denn gerade in
der Ferienzeit ist für die Eltern vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie von Bedeutung, dass vor Ort bedarfsgerechte
Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder organisiert werden. Um dieses
familienpolitischen Ziel durch den weiteren Ausbau der Maßnahmen zu
unterstützen, soll der Landeszuschuss mit entsprechenden Kreismitteln
dahingehend aufgestockt werden, dass die Träger weiterhin 5 € pro Tag und Kind
erhalten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel.
Die Landeszuwendung
wird voraussichtlich auch im Jahr 2019 wieder rd. 19.000,- € betragen. Nach den
bislang vorliegenden Planungen der Verbandsgemeinden ist mit einem Mehrbedarf
zwischen 10.000,- € und 15.000,- € zu rechnen.
Außerdem soll sich
das Förderangebot ab dem Jahr 2019 ausschließlich an die Träger der
Grundschulen richten. Eine zusätzliche Förderung nach der VV-JuFöG des Landes
Rheinland-Pfalz sowie nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur
Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel ist für diese Maßnahmen
ausgeschlossen.