Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung es Kreisausschusses beschließt der Kreistag den
Abschluss einer Zweckvereinbarung Schwerpunktjugendamt zwischen dem Landkreis
Kusel und der Stadt Zweibrücken, der Stadt Pirmasens, dem Landkreis
Südwestpfalz und dem Landkreis Kaiserslautern.
Beschlussvorlage:
Der Kreistag des Landkreises
Kusel hat in seiner Sitzung am 02.12.2015 die Einrichtung eines
Schwerpunktjugendamtes zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge beschlossen. Nachdem aufgrund der Entwicklung der
Flüchtlingszahlen jedoch landesweit zunächst keine ausreichende Anzahl an
Schwerpunktjugendämtern gewonnen werden konnten, waren zwischenzeitlich alle
Jugendämter in Rheinland-Pfalz mit der akuten Notversorgung und den
Clearingaufgaben befasst und erhielten in einer Übergangsphase bis 31.12.2016
die Fallkostenpauschale i.H.v. 1.046 Euro. Ab dem 01.01.2017 galten nur noch
die Jugendämter als Schwerpunktjugendämter, die gemäß der Landesverordnung über
das Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder
und Jugendlicher eine entsprechende Zweckvereinbarung abgeschlossen hatten. Mit
Beschluss des Kreistags vom 06.09.2017 hat der Landkreis Kusel hat mit dem
Donnersbergkreis eine Zweckvereinbarung zur Bildung eines
Schwerpunktjugendamtes beim Landkreis Kusel geschlossen, die Regelungen zur
Kommunikation und Kooperation sowie zu den Aufgaben, Zielen und den Umgang mit
Konflikten trifft. Die Zweckvereinbarung wurde aus kommunalaufsichtlicher Sicht
seitens der ADD genehmigt und auch von Seiten der zuständigen Fachbehörde
(Landesjugendamt) gab es keine Einwände.
Im Rahmen eines Gesprächs der Leiterinnen und
Leiter der Jugendämter in Rheinland-Pfalz im Mai 2018 mit dem Ministerium für Familie,
Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MFFJIV) zur
weiteren Umsetzung des § 42f SGB VIII (Verfahren zur Alterseinschätzung von
UMA) wurde seitens des Landes deutlich gemacht, dass man im sog.
Clearingverfahren wegen der besonderen Komplexität und der sehr speziellen
Fragestellungen bei der Inobhutnahme junger Flüchtlinge aus unterschiedlichsten
Herkunftsländern und mit häufig sehr problematischen Fluchterfahrungen nunmehr
die ursprünglich vorgesehene Zuständigkeitskonzentration vornehmen und die
Kompetenzen in 4 Schwerpunktjugendämtern (Stadt Trier, Landkreis Mainz-Bingen,
Stadt Mainz, Landkreis Kusel) bündeln möchte. Alle 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz
sollen sich dementsprechend einem der 4 vorgesehenen Schwerpunktjugendämter
anschließen.
Das Jugendamt der
Kreisverwaltung Kusel hat die Kompetenzen, die insbesondere in der Phase der
(vorläufigen) Inobhutnahme benötigt werden, gezielt aufgebaut und
weiterentwickelt. Nicht zuletzt auch aufgrund der Erfahrungen, die man im Zuge
der Inobhutnahmen in der
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Kusel seit deren Inbetriebnahme
sowie
im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Donnersbergkreises gesammelt hat, verfügt das Jugendamt über Fachpersonal mit dem
entsprechenden Wissen und den notwendigen Handlungskompetenzen, um sich dieser
verantwortungsvollen Aufgaben zu stellen. In Abstimmung mit dem zuständigen
Ministerium wurden daher mit den Jugendämtern der Stadt Zweibrücken, der Stadt
Pirmasens, dem Landkreis Südwestpfalz und dem Landkreis Kaiserslautern
Gespräche hinsichtlich einer Zusammenarbeit geführt, mit dem Ergebnis, dass auf
der Basis der Zweckvereinbarung mit dem Donnersbergkreis eine multilaterale
Zweckvereinbarung abgeschlossen werden soll (siehe Anlage).
Die Kosten für die
Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden
wie bisher vom Land erstattet. Zur Abdeckung der Personal- und Sachkosten
werden nur noch den Schwerpunktjugendämtern die Verwaltungskostenpauschale
i.H.v. 1.046,- Euro für jede Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII gewährt, auf die
sich das Land mit den Kommunalen Spitzenverbänden verständigt hatte und die in
dieser Höhe für die Aufgabenwahrnehmung nach wie vor auskömmlich ist.