Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
ermächtigt die Verwaltung, der Schule ab dem 01.08.2012 die Bezeichnung
Kurt-Hahn-Schule Kusel
Schule mit den
Förderschwerpunkten Lernen und Sprache
zu verleihen.
Beschlussvorlage:
Die
Jakob-Muth-Schule Kusel, Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache,
hat den Landkreis als Schulträger gebeten, den Namen der Schule zu ändern.
Die Schulleitung
begründet dies wie folgt:
In Kusel gibt es die
Jakob-Muth-Schule, Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache sowie
die Jakob-Muth-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche
Entwicklung. Beide Schulen sind rechtlich selbständig und sind in unterschiedlichen
Gebäuden in der Hollerstraße beheimatet. Jede Schule hat sich entsprechend
ihres Förderschwerpunktes ein eigenes Profil erarbeitet.
Aufgrund der
Namensgleichheit dieser beiden Schulen werden diese in der Öffentlichkeit oft
als eine gemeinsame Schule angesehen. Die Aktivitäten jeder einzelnen Schule
werden daher von der Öffentlichkeit nicht richtig abgegrenzt bzw. wahrgenommen.
Dies erschwert der jeweiligen Schule auch die Außendarstellung.
Nach Beteiligung des
Kollegiums, des Schulausschusses, der Elternvertretung sowie der
Schülermitverwaltung hat die Schulleitung der Jakob-Muth-Schule L/S darum
gebeten, den Namen der Schule in Kurt-Hahn-Schule abzuändern. Kurt Hahn gilt
als Vater der Erlebnispädagogik, wobei „Erlebnis“ hier als methodischer
Grundbegriff moderner Pädagogik zu verstehen ist. Die Schule hat sich für
diesen Namen entschieden, da sie in vielen Punkten diesen erlebnispädagogischen
Ansatz Kurt Hahns aufgreift. Eine Kurzbiografie von Kurt Hahn ist beigefügt.
Nach § 91 Abs. 4
Schulgesetz verleiht der Schulträger der Schule eine Bezeichnung, in der die
Schulart und die Schulsitzgemeinde anzugeben sind. Innerhalb der Schule ist
dazu die Anhörung des Schulausschusses (§ 48 Abs. 2 SchulG) und das Benehmen
des Schulelternbeirates (§ 40 Abs. 5 Ziffer 4 SchulG) erforderlich.
Von der Verwaltung
wird empfohlen, dass die Änderung der Bezeichnung der Schule erst mit Beginn
eines neuen Schuljahres wirksam wird.