Vollzug des Haushaltsplanes 2017

Betreff
Vollzug des Haushaltsplanes 2017
hier: Übertragung von Ermächtigungen des Finanzhaushaltes in das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
0809/2018
Art
Vorlage KA
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Abschlussbuchungen vorzunehmen.

 

Beschlussvorlage:

 

Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2017 konnten einige Maßnahmen bzw. Beschaffungen, für die im Haushaltsplan 2017 Ermächtigungen vorgesehen waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 verfallen und diese Maßnahmen erst im Haushaltsjahr 2018 durchgeführt werden, empfiehlt die Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen (siehe Anlage).

 

Hierbei handelt es sich um folgende Übertragungen im Finanzhaushalt:

 

·        Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus 2017: 2.143.431,39 €

·        Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus Vorjahren: 877.455,32 €

·        Kreditermächtigung (Investitionskredit 2017): 1.589.000 €

Außerdem werden nicht mehr benötigte Auszahlungsermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 69.505,48 € in Abgang gestellt (siehe Anlage). Der Verzicht auf diese Ermächtigungen wirkt sich verbessernd auf den Investitionskredit 2017 aus.

 

Nach § 17 Abs. 2 GemHVO bleiben Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die Übertragung von Ermächtigungen die Zustimmung des Kreistages benötigt.

 

Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.