Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Kreistag:
a) den Jahresabschluss 2016 wie vorgelegt
mit der Bilanzsumme
Aktiva: 4.278.650,45 €
Passiva: 4.278.650,45
€
und dem Bilanzgewinn in Höhe von 8.916,46 €
gem. §27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
b) den Bilanzgewinn in Höhe von 8.916,46 € auf neue Rechnung
vorzutragen
c) den Gewinnvortrag im Wirtschaftsjahr 2017
mit der bestehenden Forderung aus dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Beschlussvorlage:
Gem.
§ 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist der Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis
Kusel“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung
(EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die
Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung und
das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung des
Jobcenters nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu
erfolgen.
Der Abschluss für das
Wirtschaftsjahr 2016 wurde durch das Jobcenter entsprechend der §§ 22 bis 27
EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.
Der nach kommunalrechtlichen
Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr 2016
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 4.278.650,45
€
Passiva: 4.278.650,45
€
Das Jahresergebnis war im
Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
-
Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresgewinn
von € 8.916,46 ab.
-
Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn resultiert
aus der Auflösung von Rückstellungen, die für Urlaub und Überstunden, zu bilden
sind.
-
Die Ausgaben werden durch die Träger der
Grundsicherung gemäß den nachgewiesenen Ausgaben erstattet.
Der Jahresabschluss, die
Erfolgsübersicht und er Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem
Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur
Feststellung vorzulegen.
Der Jahresabschluss soll
innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.
Gleichzeitig ist über die
Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.