Wirtschaftsförderung

Betreff
Wirtschaftsförderung
hier: Zuschuss des Landkreises zur Erschließung des Gewerbegebietes „Obig der Inghellsbach“ der Ortsgemeinde Medard
Vorlage
0747/2017
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt der Ortsgemeinde Medard einen weiteren Zuschuss zu den Erschließungsmaßnahmen in Höhe von 30.609,11 EUR zu bewilligen und auszuzahlen.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Firma IGM GmbH & Co. KG Fenster und Fassaden, wurde 1999 gegründet und siedelte im Gewerbegebiet „Obig der Inghellsbach“, unmittelbar an der B 420 gelegen, in der Ortsgemeinde Medard an. Hier entstanden zunächst 25 Arbeitsplätze.

 

Nachdem sich das Unternehmen im Laufe der Zeit von einer reinen Fensterbaufirma zu einem Fassadenspezialisten entwickelt hat musste IGM mehrfach baulich erweitern, wozu auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite großflächig neue Gewerbeflächen erschlossen wurden. Ein weiterer Hallenneubau zur Verbesserung der Logistik und ein hohes Gebäude mit Hubschrauberlandeplatz zur Erprobung von Fassadenmontagen sind geplant.

 

Das Unternehmen beschäftigt zwischenzeitlich rund 100 Mitarbeiter und bedient sich, gerade für die Fassaden-Montagearbeiten auf den Baustellen auch sehr großzügig externer Dienstleister.

 

Im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Firma IGM GmbH & Co. KG Fenster und Fassaden, sind der Ortsgemeinde Medard insgesamt Kosten in Höhe von 1.444.223,91 EUR entstanden, denen ein Betrag von 902.396.57 EUR als Einnahmen gegenübersteht. Die Einnahmen resultieren aus einer Landeszuwendung in Höhe von 484.000 EUR, einer Kostenbeteiligung der Firma IGM in Höhe von 401.777,66 EUR, sowie einer Kostenerstattung der VG-Werke an die Ortsgemeinde Medard in Höhe von 16.618,91 EUR.

 

Es ergeben sich für die Ortsgemeinde Medard nach Abschluss der Erschließungsarbeiten somit ungedeckte Kosten in Höhe von 541.827,34 EUR, die gemäß Finanzierungsvereinbarung jeweils zu 1/3 auf die Orts-und Verbandsgemeinde und den Landkreis zu verteilen sind.

 

Der Landkreis Kusel und die Verbandsgemeinde Lauterecken haben bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von jeweils 150.000 EUR geleistet, so dass der Anteil an den ungedeckten Kosten für den Landkreis Kusel noch 30.609,11 EUR beträgt.

 

Mit Schreiben vom 22.11 2017 hat die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Medard die Bewilligung und Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 30.609,11 EUR, entsprechend des 1/3-Anteiles des Landkreises, beantragt

 

Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen im laufenden Haushaltsjahr unter Haushaltsstelle HH. 57103.012.0043 zur Verfügung.