Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in das Haushaltsjahr 2017

Betreff
Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
0733/2017/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2017 zuzustimmen.

 

Beschlussvorlage:

 

Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2016 konnten einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2016 Ermächtigungen vorgesehen waren, nicht oder teilweise durchgeführt werden, insbesondere durch Verzögerungen in Antragsverfahren auf Zuwendungen. Da die Ermächtigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 verfallen und diese Maßnahmen erst im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt werden, empfiehlt die Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen (Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht).

 

Hierbei handelt es sich um folgende Übertragungen:

 

  • Finanzhaushalt:
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus 2016: 1.948.997,52 €
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus Vorjahren: 134.681,09 €

Kreditermächtigung (Investitionskredit 2016): 1.235.000 €

  • Aufwendungen im Ergebnishaushalt
    Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen: 1.483.374,24 €

Zuwendung für Jugendherberge Wolfstein: 400.000 €

 

 

Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Zustimmung des Kreistages benötigt.

 

Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.