Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses
beschließt der Kreistag der Übertragung von Ermächtigungen aus dem
Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2017 zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2016 konnten
einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2016 Ermächtigungen vorgesehen
waren, nicht oder teilweise durchgeführt werden, insbesondere durch
Verzögerungen in Antragsverfahren auf Zuwendungen. Da die Ermächtigungen nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2016 verfallen und diese Maßnahmen erst im
Haushaltsjahr 2017 durchgeführt werden, empfiehlt die Verwaltung, diese
Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen (Anlage 2 zum
Rechenschaftsbericht).
Hierbei handelt es sich um folgende Übertragungen:
- Finanzhaushalt:
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus 2016: 1.948.997,52 €
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus Vorjahren: 134.681,09 €
Kreditermächtigung
(Investitionskredit 2016): 1.235.000 €
- Aufwendungen im
Ergebnishaushalt
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen: 1.483.374,24 €
Zuwendung für
Jugendherberge Wolfstein: 400.000 €
Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche
Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende
Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die Übertragung
von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Zustimmung des
Kreistages benötigt.
Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden
keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.