Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt den probeweisen Beitritt zur „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der
Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
nach § 2264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz
in Rheinland-Pfalz“ (Anlage 1) zur Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
im Landkreis Kusel zum 01.07.2017. Die Teilnahme ist zunächst auf ein Jahr
begrenzt.
Beschlussvorlage:
Das Land
Rheinland-Pfalz hat eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der
Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
nach § 264 Abs. 1 SGB V i. V. m. §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in
Rheinland-Pfalz (Anlage 1) abgeschlossen. Ziel ist es, den Asylsuchenden den
Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung zu erleichtern und gleichzeitig
die Kommunen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Bislang haben zwei
rheinland-pfälzische Städte die elektronische Gesundheitskarte eingeführt.
Begleitet vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Rheinland-Pfalz wurde auf Basis des Rechnungsergebnisses 2015 eine
Modellberechnung für den Landkreis Kusel erstellt, wonach Einsparungen der
eigenen Verwaltungskosten zu erwarten sind und Mehrkosten für die
Verwaltungskostenerstattung für die Krankenkasse voraussichtlich durch
Einsparungen bei den Leistungsausgaben kompensiert werden können. Die
Modellrechnung ist der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt (Anlage 2).
Weiterhin hat die
Verwaltung mit der für den Landkreis Kusel zuständigen Krankenkasse, der DAK
Gesundheit, Gespräche zur Einführung und
Umsetzung einer elektronischen Gesundheitskarte geführt. U.a. verzichtet die
DAK Gesundheit auf die monatliche Abschlagszahlung von 200 Euro je
Leistungsberechtigten und installiert einen Ansprechpartner vor Ort, um
Anmeldungen selbst durchzuführen. Zwar kann auch die Gültigkeitsdauer der
Gesundheitskarte verkürzt werden, jedoch ist eine Sperrung nach wie vor nicht
möglich.
Daneben gibt es
einige weitere Unwägbarkeiten, die aufgrund der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte zu Mehrkosten führen könnten. Gleichwohl schlägt die
Verwaltung vor, die elektronische Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 01.07.2017 probeweise für ein Jahr
einzuführen. Denn es gilt, auch im Interesse des Landes und der
Gebietskörperschaften, erst einmal festzustellen, ob und ggf. in welchem Umfang
es ein Risiko gibt.