Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Betreff
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
hier: Anpassung der Entgeltsätze
Vorlage
0678/2017
Art
Vorlage JHA
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Entgeltregelung für die familiäre Bereitschaftsbetreuung und setzt rückwirkend zum 01.01.2017 den Entgeltsatz auf 50 € pro Tag fest.

 

Beschlussvorlage:

 

Die familiäre Bereitschaftsbetreuung als eine Form der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII wird im Landkreis Kusel seit 2003 angeboten. Sie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen, sowie der Abklärung des weiteren Hilfebedarfs. Sie ist zeitlich begrenzt und endet mit der Rückführung in die Herkunftsfamilie und/oder mit einer Entscheidung über die Gewährung weiterer Jugendhilfemaßnahmen.

 

In den zurückliegenden Jahren konnten durch kontinuierlichen Ausbau dieses Angebots vermehrt Kinder und Jugendliche in Krisensituationen in einem familiären Setting untergebracht werden. Es zeigt sich, dass diese Form der Unterbringung kindgerechter ist, weil in einer familiären Umgebung individuell auf die besondere Situation der Kinder bzw. Jugendlichen eingegangen werden kann. Zum anderen ist diese Form der Unterbringung erheblich kostengünstiger als die Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.

So wurden 2015 von insgesamt 31 in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen ca. 2/3 in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Im Jahr 2016 konnten von insgesamt 49 in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen ca. die Hälfte in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden. Zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen stehen dem Jugendamt z.Zt. 17 Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung. Aufgrund der guten Erfahrungen der zurückliegenden Jahre soll dieses Angebot weiter ausgebaut werden.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.06.2007 wurde für die familiäre Bereitschaftsbetreuung ein Entgeltsatz von 42,40 € pro Tag festgesetzt. Seither wurde das Entgelt für die Bereitschaftspflege nicht mehr erhöht.

Die Pflegesätze in der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII werden regelmäßig im Abstand von 2 Jahren angepasst (in den Jahren 2010, 2012 und 2014 um jeweils ca. 3%; im Jahr 2016 um 0,9%).

 

Dementsprechend soll daher der Entgeltsatz für die Bereitschaftspflege auf 50,00 € pro Tag erhöht werden.