Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, dass der
Landkreis:
1. öffentlich-rechtliche
Verträge zur Aufgabenwahrnehmung des Projektes „Breitband“ mit den
Verbandsgemeinden schließt und als Antragsteller einen entsprechenden
Förderantrag bei Bund und Land einreicht.
2. vorbehaltlich positiver Förderbescheide
von Bund und Land das Projekt „Breitbandausbau im Landkreis Kusel“ durchführt.
3. zur Finanzierung des
Projektes 30 % der nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten übernimmt.
Liste der Projektgemeinden:
VG
Lauterecken-Wolfstein VG Oberes Glantal
Adenbach Altenkirchen
Deimberg Börsborn
Eßweiler Breitenbach
Hausweiler Brücken
Heinzenhausen Dunzweiler
Hohenöllen Frohnhofen
Homberg Glan-Münchweiler Lauterecken Gries
Lohnweiler Henschtal
Medard Herschweiler-Pettersheim
Merzweiler Matzenbach
Nußbach Quirnbach
Odenbach Rehweiler
Offenbach-Hundheim Schönenberg-Kübelberg
Reipoltskirchen Steinbach am Glan
Rutsweiler an der Lauter Waldmohr
Sankt Julian
Unterjeckenbach
Wiesweiler
Wolfstein
VG Altenglan
Altenglan
Erdesbach
Horschbach
Niederalben
Rammelsbach
Rathsweiler
Ulmet
Welchweiler
VG Kusel
Albessen
Dennweiler-Frohnbach
Ehweiler
Konken
Körborn
Kusel
Ruthweiler
Thallichtenberg
Beschlussvorlage:
Der Kreisausschuss
hat in seiner Sitzung vom 01.06.2016 beschlossen, die Firma MICUS
Strategieberatung aus Düsseldorf mit der Erstellung von Anträgen zur Förderung
des Breitbandausbaues zu beauftragen.
Nach Durchführung
von Bestandaufnahme, Markterkundungsverfahren und Ausbauplanungen durch die
Firma MICUS wurde festgestellt, dass 56 Ortsgemeinden und die unterversorgten
Gewerbegebiete im Landkreis Kusel förderfähig sind.
In den Ortslagen
ist eine Erschließung mit Glasfaser bis zum Kabelverzweiger (sog. FTTC-
Technologie) und in den Gewerbegebieten eine Erschließung mit Glasfaser bis an
die Gebäude (FTTB-Technologie) vorgesehen.
Nach derzeitigem
Planungsstand fallen hierfür insgesamt Kosten in Höhe von ca. 12,7 Mio. € an.
Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Beteiligung in Höhe von 40% (ca. 5,08 Mio. €)
in Aussicht gestellt und beim Bund können Zuschüsse in Höhe von 50 % (ca. 6,35
Mio. €) beantragt werden. Die verbleibenden 1,27 Mio. € müssen von den Kommunen
finanziert werden.
Der Kreisausschuss
hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 bereits signalisiert, dass eine Beteiligung
des Landkreises in einer Größenordnung von 30 % (381.000 €) des kommunalen
Anteiles befürwortet wird.
Der Eigenanteil für
die teilnehmenden Gemeinden würde somit 889.000 € betragen. Die bei den
einzelnen Gemeinden anfallenden Kosten sind -abhängig vom Erschließungsaufwand-
unterschiedlich.
Die förderfähigen
Gemeinden sollten bis zum 10.02.2017 entscheiden, ob sie an dem
Breitbandprojekt des Landkreises teilnehmen und die Aufgabe nach § 67 Abs. 5
der Gemeindeordnung auf die Verbandsgemeinde übertragen möchten. Die
Gemeinderäte von 52 der 56 förderfähigen Ortsgemeinden haben einer Teilnahme
zugestimmt und die Aufgabe auf die zuständige Verbandsgemeinde übertragen. Eine
Liste der teilnehmenden Gemeinden ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Der Landkreis muss
nun mit den vier Verbandsgemeinden öffentlich rechtliche Verträge abschließen,
die den Landkreis mit der Durchführung des Breitbandprojektes beauftragen.