Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und
geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften in der vorgelegten Fassung.
Beschlussvorlage:
Zwischenzeitlich ist
das Landesgesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsrechts
im Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz veröffentlicht worden. Damit
liegt nunmehr eine Ermächtigungsnorm für den Erlass kommunaler Satzungen vor.
Der Landkreistag hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein
Satzungsmuster erarbeitet hat. Dieses Satzungsmuster ist Grundlage der hier
vorgelegten Satzung (siehe Anlage 1).
Die Gebührenhöhe
wurde unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage und der Betriebsstruktur
im Landkreis Kusel neu kalkuliert.