Satzung des Landkreises Kusel über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften

Betreff
Satzung des Landkreises Kusel über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften
Vorlage
0064/2011/2
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften in der vorgelegten Fassung.

 

Beschlussvorlage:

 

Zwischenzeitlich ist das Landesgesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsrechts im Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz veröffentlicht worden. Damit liegt nunmehr eine Ermächtigungsnorm für den Erlass kommunaler Satzungen vor. Der Landkreistag hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein Satzungsmuster erarbeitet hat. Dieses Satzungsmuster ist Grundlage der hier vorgelegten Satzung (siehe Anlage 1).

 

Die Gebührenhöhe wurde unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage und der Betriebsstruktur im Landkreis Kusel neu kalkuliert.