Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt
a)
die
Integrationspauschale wie folgt zu verteilen:
Landkreis Kusel (Kreisanteil I + II): 1.168.392,35
€
Verbands- und Ortsgemeinden (Weiterleitungsbetrag I): 506.722,13 €.
b)
die
Verteilung der Mittel auf die Verbands- und Ortsgemeinden (Weiterleitungsbetrag
I), auf Grundlage der in der jeweiligen Gemeinde wohnhaften Flüchtlinge, die
zum 30.06.2016 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. SGB
II / SGBXII waren (Anlage).
Beschlussvorlage:
Nach dem
Bundesgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur
weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen wird den Ländern für die Jahre
2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. € zur
Verfügung gestellt. Auf Rheinland-Pfalz entfallen 96 Mio. € jährlich. Gemäß §
3a Abs. 1 Satz 1 Landesaufnahmegesetzes vom 28.12.2016 erhalten die Kommunen im
Haushaltsjahr 2016 einen Betrag von 96 Mio. €. Die Mittel der
Integrationspauschale der Jahre 2017 und 2018 (je 96 Mio. €) sollen
ausschließlich beim Land verbleiben.
Diese einmalige
Zahlung in 2016 an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von insgesamt
96 Mio. Euro dient zur Entlastung aller kommunalen Ebenen bei den
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration von Asylbegehrenden,
Asylberechtigten und Flüchtlingen. Der Landkreis Kusel hat im Jahr 2016 eine
Zuweisung in Höhe von 1.675.114,48 € erhalten.
Nach der Empfehlung
des Ministeriums des Innern und für Sport vom 30.11.2016 können die Landkreise
vorab höchsten 50% des Gesamtkreisbeitrages beanspruchen.
Die Personal- und
Sachkosten sowie die Hilfen nach dem Asylbewerberleitungs-gesetz und anderen
Sozialleistungsgesetzen werden im Kreis Kusel ausschließlich vom Landkreis
getragen. Die Delegationssatzung zur Übertragung dieser Aufgaben an die
Verbandsgemeinden wurde zum 01. Januar 2005 im Zusammenhang mit der
Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe aufgehoben. Deshalb sollen
bis zur maximal zulässigen Höhe vorab die Hälfte der vom Land gewährten Mittel
dem Kreishaushalt zufließen (837.557,24 € = Kreisanteil I). Der danach
verbleibende Betrag wird weiter aufgeteilt. Zunächst wird durch Anwendung des
Kreisumlagehebe-satzes 2016 (39,5%) ein weiterer Anteil zugunsten des
Landkreises errechnet (330.835,11 €, Kreisanteil II). Der Gesamtanteil des
Landkreises beträgt somit 1.168.392,35 €.
Die restlichen
Mittel (Weiterleitungsbetrag I) in Höhe von 506.722,13 € werden an die
Verbandsgemeinden verteilt. Die Verteilung auf die Verbandsgemeinden, soll auf
Grundlage der zum 30.06.2016 in den jeweiligen Verbandsgemeinden wohnhaften
Flüchtlinge, die im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw.
SGB II / SGBXII sind, erfolgen. Demnach erhalten die Verbandsgemeinden folgende
Anteile:
Die
Verbandsgemeinden selbst erhalten einen Teilbetrag des Weiterleitungsbetrages
I, der sich durch die Anwendung des Verbandsgemeindeumlagesatzes ergibt.
Der danach
verbleibende Restbetrag (Weiterleitungsbetrag II) wird -ebenfalls entsprechend
des Wohnortes- auf die einzelnen Ortsgemeinden aufgeteilt (siehe Anlage).