Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der
Kreistag:
a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 der Einrichtung
„Abfallentsorgung“ wie vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 15.383.556,64
€
Passiva: 15.383.556,64 €
und den Jahresverlust in Höhe von 492.252,29
€ gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung.
b) den Jahresverlust in Höhe von 492.252,29
€ aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Beschlussvorlage:
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO
über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach
hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.
Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde von der Verwaltung
entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen
Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene
Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 15.383.556,64
€
Passiva: 15.383.556,64 €
Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch
folgende Sachverhalte beeinflusst:
·
Im
Berichtsjahr verringerten sich die Umsatzerlöse um insgesamt 563 T€. Im Wesentlichen resultiert der Rückgang aus
der zum 01. Januar 2015 erfolgten Senkung der Benutzungsgebühren für die
Abfallentsorgung um 7% (Dies wurde in der ursprünglichen Planung bereits
berücksichtigt).
·
Der
Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 158 T€ gestiegen. Ursächlich
hierfür waren in erster Linie höhere Aufwendungen für den Transport von
Sperrmüll, unter anderem auch aufgrund einer Nachbelastung für das Jahr 2014
(75 T€).
·
Die mengenabhängigen Abschreibungen auf der Deponie
Schneeweiderhof erhöhten sich infolge der vermehrt eingebauten Mengen um 222
T€.
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum
Vorjahr um 4.660 T€ zurückgegangen. Dies ist im Wesentlichen auf die im Jahr
2014 erfolgten Zuführungen zur Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge
der Deponie Schneeweiderhof zurückzuführen. Im Gegenzug konnte im Jahr 2014 ein
Zinsertrag aus der Abzinsung dieser Rückstellungszuführung in Höhe von 4.204 T€
verbucht werden. Im Wirtschaftsjahr 2015 ist dieser Zinsertrag nicht mehr angefallen.
·
Die
Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erhöhten sich um 512 T€. Die Zinsaufwendungen
aus der Aufzinsung der Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der
Deponien Schneeweiderhof, Waldmohr und Lauterecken stiegen gegenüber dem Vorjahr
um 546 T€, dagegen verringerte sich der Zinsaufwand für Darlehen um 34 T€.
Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung
in Höhe von
492.252,29
€.
Der Jahresverlust 2015 liegt somit rd. 585 T€ unter dem geplanten
Ergebnis (rd. 92 T€).
Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 30.11.2016 eine
Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht liegen der Beschlussvorlage
bei.
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind
entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen
sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen.
Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
festgestellt werden.
Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresverlustes zu beschließen.