Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss und
Kreisausschusses beschließt der Kreistag, das Abfallwirtschaftskonzept -
Fortschreibung 2016 - in der von der Verwaltung vorgelegten Fassun.
Beschlussvorlage:
Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die
Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des
Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu
überlassenden Abfälle zu erstellen. Sie sind bei wesentlichen Änderungen,
spätestens alle fünf Jahre, fortzuschreiben und der oberen
Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen.
Das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Kusel wurde letztmalig im
Jahr 2013 fortgeschrieben. Die erneute Fortschreibung des Konzeptes ist
notwendig geworden, da nach § 6 Abs. 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)
die Abfallwirtschaftskonzepte zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen u.a. auch
konkrete Ausarbeitungen zu einem effizienten Stoffstrommanagement enthalten sollen.
Um diesen Anforderungen nachzukommen, beauftragte der Landkreis das
Institut für angewandtes Stoffstrommanagement der Hochschule Trier mit Sitz am
Umwelt-Campus in Birkenfeld (IfaS) mit der Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes.
Der vorliegende Entwurf beschreibt neben der aktuellen Situation auch
die künftigen Handlungsfelder der Abfallwirtschaft und dient somit als
Grundlage für die Abfallwirtschaftsplanung des Landkreises.