Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016

Betreff
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016
Vorlage
0595/2016/2
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss und Kreisausschusses beschließt der Kreistag, das Abfallwirtschaftskonzept - Fortschreibung 2016 - in der von der Verwaltung vorgelegten Fassun.

 

Beschlussvorlage:

 

Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Sie sind bei wesentlichen Änderungen, spätestens alle fünf Jahre, fortzuschreiben und der oberen Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Kusel wurde letztmalig im Jahr 2013 fortgeschrieben. Die erneute Fortschreibung des Konzeptes ist notwendig geworden, da nach § 6 Abs. 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) die Abfallwirtschaftskonzepte zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen u.a. auch konkrete Ausarbeitungen zu einem effizienten Stoffstrommanagement  enthalten sollen.

 

Um diesen Anforderungen nachzukommen, beauftragte der Landkreis das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement der Hochschule Trier mit Sitz am Umwelt-Campus in Birkenfeld (IfaS) mit der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes.

 

Der vorliegende Entwurf beschreibt neben der aktuellen Situation auch die künftigen Handlungsfelder der Abfallwirtschaft und dient somit als Grundlage für die Abfallwirtschaftsplanung des Landkreises.