In der Sitzung des
Kreisausschusses am 01.06.2016 ergaben sich folgende Fragen zu
Tagesordnungspunkt 6:
„Aufbau einer
Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Landkreis Kusel
hier: Festlegung
der Standorte der Elektroladesäulen“
Zu Frage 1:
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde liegt der Standort für die geplante Elektroladestation nicht im Überschwemmungsgebiet (HQ50). Das Überschwemmungsgebiet wurde durch Rechtsverordnung verbindlich festgesetzt (Karten sind beigefügt). Die geplante Ladestation liegt mehr als 40 Meter entfernt vom Überschwemmungsgebiet des Kuselbachs. Lediglich im Falle eines hundertjährigen Hochwassers (HQ100), das jedoch baurechtlich nicht als Ausschlusskriterium gilt, liegt die Ladestation im Überschwemmungsgebiet. Vorbeugend soll die Ladestation dennoch etwas erhöht auf einem Betonsockel montiert werden.
Zu Frage 2:
Bei den in der Beschlussvorlage vom 01.06.2016 aufgeführten Beträgen handelt es sich lediglich um Kostenschätzungen. Folgende Übersicht soll die geplante Finanzierung verdeutlichen:
Nettokosten Bruttokosten
1. Lauterecken
Wasgau, Saarbrücker Str. 9 42.998,10
€ 51.167,74 €
2. Wolfstein
Stadtmitte, Im Tauchental 1 44.043,10
€ 52.411,29 €
3. Altenglan Wasgau, Austraße 1 44.009,70
€ 52.371,54 €
4. Kusel
„Mobilitätszentrale hin- und weg“ 41.273,90
€ 49.115,94 €
5. Kusel Wasgau,
Fritz-Wunderlich-Straße 40.354,50
€ 48.021,86 €
6. Burg
Lichtenberg, Burgstraße 12 40.174,25
€ 47.807,36 €
7.
Glan-Münchweiler, Bahnhofstraße 1 44.144,00
€ 52.531,36 €
8.
Schönenberg-Kübelberg Wasgau 46.133,00 € 54.898,27 €
9. Waldmohr
Marktplatz, Bruchstraße 44.337,00
€ 52.761,03 €
Summe: 387.467,55 € 461.086,39 €
Kosten für
Ingenieurbüro 50.797,06 € 60.448,50 €
Zuschussfähige
Gesamtkosten 438.264,61
€ 521.534,89 €
90 % Zuschuss zu Nettoinvestiton 394.438,14 €
Verfügbarer Zuschuss aus KI 3.0 378.288,00 €
Der Landkreis Kusel
bekommt Zuschüsse aus dem KI 3.0 i.H.v. 7,879 Mio. Euro. Nach Abzug der
Zuschüsse für das Schwimmbad in Kusel und die seitens der Verbandsgemeinden gemeldeten
Maßnahmen verbleiben noch 378.288 € als Zuschuss für die Einrichtung der
Elektroladesäulen. Zur Finanzierung des Eigenanteils (10%) steht ein
entsprechender Ausgabeansatz zur Verfügung. Ob die Differenz zwischen dem
verfügbaren Zuschuss und dem 90 %-igen Zuschuss zu den Nettoinvestitionen
(16.150,14 Euro) von einem Tourismus- oder Mobilitätsförderprogramm abgedeckt
werden kann, wird zurzeit noch geprüft. Da es sich um Kostenschätzungen
handelt, kann eine detaillierte Kalkulation erst nach der Ausschreibung
erfolgen.
Der Zuschuss
beträgt 90 % der Nettoinvestition,
da Errichtung und Betrieb der Ladesäulen durch einen Betrieb gewerblicher Art
(BgA) abgewickelt werden, der sowohl bei Eingangsrechnungen
vorsteuerabzugsberechtigt, als auch bei Ausgangsrechnungen
Umsatzsteuerpflichtig gegenüber dem Finanzamt ist. Damit entstehen Kosten nur
in Höhe der Nettorechnung.
Zu Frage 3:
Sollten durch den
Betrieb der Ladesäulen Gewinne erwirtschaftet werden, müsste der Zuschuss um
diesen Betrag zurückerstattet werden (Auskunft Finanzministerium RLP). Damit
ist jedoch aufgrund der Kalkulation nicht zu rechnen.
Zu Frage 4:
Das Finanzministerium hat hierzu mitgeteilt, dass der Landkreis keine
Umsatzsteuer für den Zuschuss abführen muss.