Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Der Kreistag des Landkreises Kusel bekräftigt, dass das Mehrgenerationenhaus Kusel ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Planungen zum demographischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung ist. Der Landkreis stellt ab 2017 jährlich 3.800,- Euro bereit.
Beschlussvorlage:
Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet ab 2017 ein
neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland.
Damit wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II
in eine weitere Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung überführt. Ziel
ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter
Einbindung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Das neue
Programm soll zunächst bis 2020 laufen.
Die Auswahl
der Zuwendungsempfänger erfolgt zweistufig und besteht aus einem
Interessenbekundungs- und Antragsverfahren. Die Interessensbekundung des
bisherigen Trägers des Mehrgenerationenhauses Kusel, dem CJD Jugenddorf
Wolfstein im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. ist fristgerecht
erfolgt. In der zweiten Stufe werden die Bewerber der ausgewählten
Interessenbekundungen aufgefordert, einen formellen Antrag zu stellen. Diesem
Antrag sind der Beschluss der Kommune mit der Aussage, dass das
Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Planungen zum demographischen
Wandel und zur Sozialraumentwicklung ist sowie der Beschluss zur
Kofinanzierung beizufügen.
Das
Mehrgenerationenhaus Kusel bietet vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten um dem
Strukturwandel in den Familien zu begegnen und hat sich zu einem festen
Bestandteil im sozialen Füreinander vieler Bürgerinnen und Bürger im Landkreis
Kusel entwickelt. Es ist dabei mit zahlreichen Partnern vernetzt und leistet
nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Menschen verschiedener
Generationen sondern auch zur Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund. Das Mehrgenerationenhaus Kusel ist seit 2007
ununterbrochen im Bundesprogramm aufgenommen und erhält dort einen nicht
rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000,00 €. Voraussetzung für die
Bewilligung ist eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00
€. Diese Komplementärförderung hat der Landkreis Kusel (3.800,- Euro) und die
Stadt Kusel (6.200,- Euro) geleistet.
Mit der
Bewerbung für die Aufnahme des Bundesprogramms soll die erfolgreiche Arbeit des
Mehrgenerationenhauses fortgesetzt und schwerpunktmäßig intensiviert werden.
Die Schwerpunktziele und deren Angebote zur Umsetzung werden gemeinsam mit der
Stadt und dem Landkreis Kusel festgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, die
bisherige Förderung des Landkreises i.H.v. 3.800,- Euro/Jahr für die gesamte
Programmlaufzeit (01.01.2017 bis 31.12.2020) fortzusetzen und die dafür
erforderlichen Haushaltsmittel jeweils im Kreishaushalt bereitzustellen.
Die neue
Leiterin des Mehrgenerationenhauses Kusel, Frau Tessa Mertens, ist im Rahmen
dieses Tagesordnungspunktes anwesend und erläutert die Konzeption des
Mehrgenerationenhauses.