Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Kusel

Betreff
Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Kusel
Vorlage
0585/2016/1
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Kreistag des Landkreises Kusel bekräftigt, dass das Mehrgenerationenhaus Kusel ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Planungen zum demographischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung ist. Der Landkreis stellt ab 2017 jährlich 3.800,- Euro bereit.

 

Beschlussvorlage:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet ab 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland. Damit wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II in eine weitere Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung überführt. Ziel ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbindung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Das neue Programm soll zunächst bis 2020 laufen.

Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt zweistufig und besteht aus einem Interessenbekundungs- und Antragsverfahren. Die Interessensbekundung des bisherigen Trägers des Mehrgenerationenhauses Kusel, dem CJD Jugenddorf Wolfstein im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. ist fristgerecht erfolgt. In der zweiten Stufe werden die Bewerber der ausgewählten Interessenbekundungen aufgefordert, einen formellen Antrag zu stellen. Diesem Antrag sind der  Beschluss der Kommune mit der Aussage, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Planungen zum demographischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung ist sowie der  Beschluss zur Kofinanzierung beizufügen.

Das Mehrgenerationenhaus Kusel bietet vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten um dem Strukturwandel in den Familien zu begegnen und hat sich zu einem festen Bestandteil im sozialen Füreinander vieler Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Kusel entwickelt. Es ist dabei mit zahlreichen Partnern vernetzt und leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Menschen verschiedener Generationen sondern auch zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Das Mehrgenerationenhaus Kusel ist seit 2007 ununterbrochen im Bundesprogramm aufgenommen und erhält dort einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000,00 €. Voraussetzung für die Bewilligung ist eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 €. Diese Komplementärförderung hat der Landkreis Kusel (3.800,- Euro) und die Stadt Kusel (6.200,- Euro) geleistet.

Mit der Bewerbung für die Aufnahme des Bundesprogramms soll die erfolgreiche Arbeit des Mehrgenerationenhauses fortgesetzt und schwerpunktmäßig intensiviert werden. Die Schwerpunktziele und deren Angebote zur Umsetzung werden gemeinsam mit der Stadt und dem Landkreis Kusel festgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Förderung des Landkreises i.H.v. 3.800,- Euro/Jahr für die gesamte Programmlaufzeit (01.01.2017 bis 31.12.2020) fortzusetzen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel jeweils im Kreishaushalt bereitzustellen.

 

Die neue Leiterin des Mehrgenerationenhauses Kusel, Frau Tessa Mertens, ist im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes anwesend und erläutert die Konzeption des Mehrgenerationenhauses.