Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt
gemäß § 27 Abs. II EigAnVO.
a) den Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2010 der Einrichtung "Abfallentsorgung" wie vorgelegt
mit der Bilanzsumme
und
den Jahresgewinn in Höhe von 736.939,34 €
fest.
b) Der Jahresgewinn in Höhe von 736.939,34 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von 188.128,54 € verrechnet sowie der darüber hinausgehenden Betrag in Höhe von 548.810,80 € als Gewinnvortrag in das Jahr 2011 übertragen.
Beschlussvorlage:
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die
Abfallentsorgungseinrichtung des Land-kreises Kusel nach den Vorschriften der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO
über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach
hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.
Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde von der Verwaltung
entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft.
Der nach den kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk
wurde uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr 2010
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen beeinflusst
durch:
·
höhere Einnahmen aus der
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen gegenüber dem Vorjahr aufgrund des
deutlichen Preisanstieges für Altpapier;
Hinweis: im Jahr 2009 gingen im Zuge der Finanzmarktkrise die Papierpreise
deutlich zurück und stiegen im 2010 wieder stark an (T€ 350)
·
Verringerung der
Materialaufwendungen für die Sammlung und Entsorgung des Hausmülls, des
Restsperrmülls und der Problemabfälle infolge niedrigerer Mengen (T€ 70)
·
Verringerung der
Zinsaufwendungen für Kontokorrentkredite und Darlehen von Kreditinstituten
aufgrund einer niedrigeren Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites und
planmäßiger Tilgungen der Darlehen sowie geringerer Zinssätze infolge von
Umschuldungen (T€ 148)
·
höhere Aufwendungen aus der
Aufzinsung der Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge der Deponien
Schneeweiderhof, Lauterecken und Waldmohr, welche durch die Einführung des BilMoG
und der damit verbundenen notwendigen Abzinsung langfristiger Rückstellungen
resultieren (T€ 195)
·
Anstieg der Mietaufwendungen
u.a. durch die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges auf der Deponie Schneeweiderhof
sowie eines Teleskopladers (T€ 40)
·
höhere Aufwendungen für die
Sickerwasserentsorgung durch deutlich höhere Niederschlagsmengen als im Vorjahr
(T€ 104)
·
höhere mengenabhängige
Abschreibungen aufgrund der gegenüber dem Vorjahr gestiegenen abgelagerten
Mengen auf der Deponie Schneeweiderhof (T€ 56)
Danach ergibt sich ein Jahresgewinn
in der Gewinn- und Verlustrechnung von
736.939,34 €
Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2011 eine
Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage
bei.
Der Jahresabschluss,
die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend
§ 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen
Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen.
Der Jahresabschluss
soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt
werden.
Gleichzeitig ist über
die Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.