Feststellung des Jahresabschlusses 2010

Betreff
Jahresabschluss aus dem Bereich Abfallwirtschaft, hier: Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2010
Vorlage
0055/2011/1
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt gemäß § 27 Abs. II EigAnVO.

 

 

a)      den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 der Einrichtung "Abfallentsorgung" wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 

Aktiva:            21.267.571,94 €

Passiva:         21.267.571,94 €

 

 

          und den Jahresgewinn in Höhe von      736.939,34 €

 

          fest.

 

 

 

b)      Der Jahresgewinn in Höhe von 736.939,34 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von 188.128,54 € verrechnet sowie der darüber hinausgehenden Betrag in Höhe von 548.810,80 € als Gewinnvortrag in das Jahr 2011 übertragen.

Beschlussvorlage:

 

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Land-kreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.
Der nach den kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

Das Wirtschaftsjahr 2010 wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

Aktiva:            21.267.571,94 €

Passiva:         21.267.571,94 €

 

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen beeinflusst durch:

·         höhere Einnahmen aus der Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen gegenüber dem Vorjahr aufgrund des deutlichen Preisanstieges für Altpapier;
Hinweis: im Jahr 2009 gingen im Zuge der Finanzmarktkrise die Papierpreise deutlich zurück und stiegen im 2010 wieder stark an (T€ 350)

·         Verringerung der Materialaufwendungen für die Sammlung und Entsorgung des Hausmülls, des Restsperrmülls und der Problemabfälle infolge niedrigerer Mengen (T€ 70)

·         Verringerung der Zinsaufwendungen für Kontokorrentkredite und Darlehen von Kreditinstituten aufgrund einer niedrigeren Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites und planmäßiger Tilgungen der Darlehen sowie geringerer Zinssätze infolge von Umschuldungen (T€ 148)

·         höhere Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge der Deponien Schneeweiderhof, Lauterecken und Waldmohr, welche durch die Einführung des BilMoG und der damit verbundenen notwendigen Abzinsung langfristiger Rückstellungen resultieren (T€ 195)

·         Anstieg der Mietaufwendungen u.a. durch die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges auf der Deponie Schneeweiderhof sowie eines Teleskopladers (T€ 40)

·         höhere Aufwendungen für die Sickerwasserentsorgung durch deutlich höhere Niederschlagsmengen als im Vorjahr (T€ 104)

·         höhere mengenabhängige Abschreibungen aufgrund der gegenüber dem Vorjahr gestiegenen abgelagerten Mengen auf der Deponie Schneeweiderhof (T€ 56)

 

 

Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung von

736.939,34 €

 

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 25.11.2011 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.

 

Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.

 

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend
§ 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.

 

Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.