Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt
Beschlussvorlage:
Der Landesverband
der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz (DJH) betreibt seit 1980 die
Königsland-Jugendherberge in Wolfstein. Das Haus ist zwischenzeitlich 36 Jahre
alt und hat nicht mehr den Standard, den heutzutage Gäste an eine moderne und
zeitgemäße Jugendherberge stellen. Das DJH plant deswegen die Jugendherberge zu
sanieren und zu modernisieren und bittet den Landkreis Kusel um eine Zuwendung
in Höhe von 800.000 €.
Die Sanierung der
Jugendherberge ist nötig, da derzeit Brandschutzauflagen bestehen die mit
Kosten von 450.000 € beziffert werden. Aufgrund des Alters des Gebäudes ist die
Brandschutzertüchtigung ohne eine komplette Sanierung und Modernisierung
unwirtschaftlich. Deswegen sollen neben der Brandschutz-ertüchtigung
umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Vorgesehen sind die komplette Sanierung und Neueinrichtung der Gästezimmer,
jeweils mit Dusche und WC, die Durchführung der notwendigen
Brandschutzmaßnahmen, sowie Modernisierungsmaßnahmen im kompletten Gebäude, einschließlich
der Erneuerung der Heizung und die Schaffung weiterer notwendiger
Veranstaltungsräume.
Nach Umsetzung der
Maßnahme wird die Jugendherberge 143 Betten in 35 Gästezimmern haben und es
wird gewährleistet sein, dass das Haus einen neuen zeitgemäßen Standard hat.
Dies ist gerade für den Standort Wolfstein wichtig. Durch die Vermarktung einer
modernen Jugendherberge wird es gelingen, Gäste für die Region und das Haus zu
begeistern. Außerdem sollen nach der Sanierung in der Jugendherberge auch unbegleitete
minderjährige Asylbewerber durch unser Jugendamt untergebracht werden.
Durch die Maßnahme
wird gewährleistet, dass die Jugendherberge wieder zukunftsfähig ist und der
Standort erhalten werden kann. Die Sanierung soll im November 2016 beginnen und
im Herbst 2017 beendet sein.
Die Kosten für die
Sanierung sollen insgesamt 3,1 Mio. Euro betragen. Hiervon werden 2 Mio. Euro
durch das DJH selbst finanziert. Da das DJH als gemeinnützige Organisation die
Investitionssumme nicht aus eigener Kraft stemmen und finanzieren kann, bittet
das DJH um kommunale Zuwendungen (300.000 Euro von der Stadt Wolfstein und
800.000 Euro vom Landkreis Kusel)
Im Ergebnishaushalt
2016 des Landkreises stehen 400.000 Euro bei der Buchungsstelle 36611.5419
haushaltsrechtlich zur Verfügung. Die restlichen Mittel sind im Haushalt 2017
bereitzustellen.
Nach Maßgabe des
Beschlusses der europäischen Kommission 2012/21/EU vom 20.12.2011 handelt es
sich bei dieser Zuwendung um eine staatliche Beihilfe in Form einer
Ausgleichsleistung. Damit diese als zulässig angesehen werden kann ist ein Betrauungsakt
im Sinne des Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) nötig.
Durch den
Betrauungsakt wird der Landesverband der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz mit
einer Dienstleistung von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) betraut.
Bei DAWI spricht man von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die dem Allgemeinwohl
dienen und ohne staatliche Eingriffe am Markt überhaupt nicht oder in Bezug auf
Qualität, Sicherheit, Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung oder universaler Zugang
nur zu anderen Standards durchgeführt würden.
Gemäß der Satzung
des DJH ist Zweck des Landesverbandes:
1.
Der Verein dient der gesamten Jugend
des In- und Auslandes, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse,
Religion, Weltanschauung oder politischen Partei. Er fördert damit das
gegenseitige Verständnis und das friedliche Miteinander der Völker.
2.
Der Verein verfolgt mit seiner Arbeit
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3.
Der Verein ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Landesverband
der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz baut und unterhält Jugendherbergen und
andere jugendgemäße Unterkunfts- und Freizeitstätten, um damit vor allem
folgende Aufgaben und Ziele zu fördern
a)
die
sinnvolle Gestaltung von Ferien, Freizeit, Urlaub und Wandern von Kindern,
Jugendlichen und Familien;
b)
Erholungsmaßnahmen
für die Jugend im Rahmen der Jugendhilfe
und der vorbeugenden Gesundheitspflege;
c)
die
Begegnung der Jugend des In- und Auslandes und die Pflege guter Beziehungen zu
den Jugendherbergsvereinigungen aller Länder;
d)
das
Schulwandern, Schullandheimaufenthalte, Studienreisen, Seminare, Tagungen,
Weiterbildungsveranstaltungen;
e)
das
sozialem Miteinander, dem Zusammensein und der Verständigung der Generationen
untereinander;
f)
behinderte
Menschen in die Arbeit einzubeziehen und sie an den Einrichtungen in jeder nur
möglichen Weise teilhaben lassen.
Durch die Zuwendung
wird der Landesverband in die Lage versetzt, die Königsland-Jugendherberge
Wolfstein im Gemeinwohlinteresse zu betreiben, zu verwalten, modernisieren
und zu erhalten. Die
Zuwendung sichert und ermöglicht damit die Erbringung einer DAWI, die dem
Allgemeinwohl dient und die ohne staatliche Eingriffe am Markt (Zuwendung)
überhaupt nicht oder in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Bezahlbarkeit,
Gleichbehandlung oder universaler Zugang nur zu anderen Standards durchgeführt
werden würde.
Der Landesverband
der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz ist als freier Träger der Jugendhilfe auch
dafür geeignet, diese Aufgaben langfristig zu übernehmen. Der Betrieb der
Königsland-Jugendherberge Wolfstein erfüllt die oben genannten
Gemeinwohlverpflichtungen, auch über den konkreten Standort hinaus, flächendeckend für den Landkreis Kusel und
trägt somit Sorge dafür, dass das Angebot in einer strukturschwachen Region zum
Tragen kommt, was auch zu einer Stärkung des ländlichen Raums führt.
Die
Investitionsmaßnahme sieht Gesamtausgaben im Umfang von 3,1 Mio. Euro vor. Das
Projekt soll eine Förderung von 1,1 Mio. Euro erhalten. In Rede stehen ein
Zuwendungsbetrag von 800.000 Euro vom Landkreis Kusel und 300.000 Euro von der Stadt
Wolfstein. Diese Zuwendungen gehen nicht über das hinaus, was erforderlich ist,
um die durch die Erbringung der oben definierten DAWI verursachten Nettokosten abzudecken. Die Nettokosten
sind die Differenz zwischen sämtlichen in Verbindung mit der Erbringung der
DAWI angefallenen, nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards
ermittelten Kosten einschließlich der anteiligen Gemeinkosten und der mit der
DAWI erzielten Einnahmen. Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen den
ausgleichsfähigen Nettokosten und den sonstigen Kosten der Jugendherberge ist
die sogenannte „Trennungsrechnung“. Demzufolge ist die vorgesehene
Projektförderung von 1,1 Mio. Euro als zulässige Ausgleichsleistung anzusehen.
Der Betrauungszeitraum beträgt 25 Jahre. Aufgrund des engen Sachzusammenhangs
zwischen der Zuwendung und der Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen sowie
aufgrund des erheblichen Umfangs der Investition entspricht die Dauer der
Betrauung dem Zeitraum der Zweckbindung.
Während des
Betrauungszeitraumes ist zu kontrollieren, dass der Ausgleich für DAWI die
festgelegten Voraussetzungen erfüllt und insbesondere dass das DJH keinen
höheren Ausgleich erhält, als rechtlich zulässig ist. Soweit die Prüfung des
Verwendungsnachweises ergibt, dass die Einnahme des DJH aus der Erbringung der
DAWI die Nettokosten zuzüglich eines angemessenen Gewinns übersteigen
(Überkompensation), wird der überschüssige Betrag zurückgefordert.