Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Kreistag:
a) den Jahresabschluss 2014 wie vorgelegt
mit der Bilanzsumme
Aktiva: 4.169.249,75 €
Passiva: 4.169.249,75
€
und dem Liquiditätsüberschuss in Höhe von
7.657,96 €
gem. §27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
b) den Liquiditätsüberschuss Höhe von 7.657,96 € auf neue Rechnung
vorzutragen
c) Die Gewinnvorträge im Folgejahr mit der
bestehenden Forderung aus dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Beschlussvorlage:
Gem.
§ 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist der Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis
Kusel“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung
(EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die
Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung
und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung des
Jobcenters nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu
erfolgen.
Der Abschluss für das
Wirtschaftsjahr 2014 wurde durch das Jobcenter entsprechend der §§ 22 bis 27
EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.
Der nach kommunalrechtlichen
Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr 2014
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 4.169.249,75
€
Passiva: 4.169.249,75
€
Das Jahresergebnis war im
Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
-
Das Wirtschaftsjahr 2014 schließt mit einem
Jahresgewinn von € 7.657,96 ab.
-
Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn resultiert
aus der Auflösung von Rückstellungen, die für Urlaub, Überstunden, Abschluss-
und Prüfungskosten sowie die Archivierung zu bilden sind.
-
Die Ausgaben werden durch die Träger der
Grundsicherung gemäß der nachgewiesenen Ausgaben erstattet.
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht
und er Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach
Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung
vorzulegen.
Der Jahresabschluss soll
innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.
Gleichzeitig ist über die
Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.