Beschlussvorlage:
Frau Michaela Rohé hat mit
Schreiben vom 02.11.2015 ihr Mandat als Mitglied des Jugendhilfeausschusses
niedergelegt. Demzufolge ist eine Ersatzperson zu wählen.
Nachdem Frau Rohé
auf Vorschlag des Kreisjugendrings Kusel e.V. als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt wurde,
schlägt der Kreisjugendring
Herrn Daniel Größl, Fichtenweg 4, 67745
Grumbach
für die Nachwahl
vor.
Herr Größl war bisher stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen, nach § 5 AGKJHG.
Der Kreisjugendring schlägt
Herrn Daniel
Pfeiffer, Mauerweg 2a, 66869 Blaubach
für die Übernahme der Stellvertreterfunktion vor, die Herr
Größl zuvor ausübte. Auch er erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 5
AGKJHG.
Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas
anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).