Nachwahl von Ausschussmitgliedern

Betreff
Nachwahl von Ausschussmitgliedern
hier: Mitglied des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
0533/2015
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Frau Michaela Rohé hat mit Schreiben vom 02.11.2015 ihr Mandat als Mitglied des Jugendhilfeausschusses niedergelegt. Demzufolge ist eine Ersatzperson zu wählen.

 

Nachdem Frau Rohé auf Vorschlag des Kreisjugendrings Kusel e.V. als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt wurde, schlägt der Kreisjugendring

 

Herrn Daniel Größl, Fichtenweg 4, 67745 Grumbach

 

für die Nachwahl vor.

 

Herr Größl war bisher stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen, nach § 5 AGKJHG.

 

Der Kreisjugendring schlägt

 

Herrn Daniel Pfeiffer, Mauerweg 2a, 66869 Blaubach

 

für die Übernahme der Stellvertreterfunktion vor, die Herr Größl zuvor ausübte. Auch er erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 5 AGKJHG.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).