Beschlussvorschlag:
Der Kreisauschuss
beschließt:
1. Zur Umsetzung des Kommunalen
Investitionsprogramms 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0) gilt für den Bereich des
Landkreises Kusel als Kriterium für die Finanzschwäche die Teilnahme der
Kommune am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).
2. Für die Förderung werden die
Investitionsmaßnahmen, siehe Liste Anhang, dem Ministerium der Finanzen
vorgeschlagen.
Beschlussvorlage:
Nach dem
Verteilungsschlüssel des Landes Rheinland-Pfalz zum Kommunalen
Investitionsgesetz ergibt sich für den Landkreis Kusel ein Gesamtbudget in Höhe
von 7,879 Mio €.
Im Rahmen der
Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)
bestimmt der
Landkreis unter Einbeziehung des kreisangehörigen Bereichs die Kriterien zur
Abgrenzung der Finanzschwäche in seinem Zuständigkeitsbereich
und beschließt eine
Liste von Maßnahmen, deren Förderung er im KI 3.0 zu beantragen beabsichtigt.
Aufgrund der Bürgermeisterdienstbesprechungen und den von
den Kommunen gemeldeten Investitionsmaßnahmen wird folgendes dem Kreisausschuss
zur Beschlussfassung vorgeschlagen:
1.
Als
Kriterium für die Finanzschwäche gilt die Teilnahme der Kommune am Kommunalen
Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).