Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen

Betreff
Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen
hier: Brandschutztechnischer Umbau eines Schulgebäudes und einer Sporthalle – Grundschule Konken
Vorlage
0509/2015
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Kusel für den Umbau an der Grundschule Konken einen Kreiszuschuss in Höhe von 17.685 Euro zu gewähren.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Verbandsgemeinde Kusel hat am 11.02.2013 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau am Schulgebäude und an der

Sporthalle der Grundschule Konken gestellt.

 

Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes fand eine Begehung des Schulgebäudes und der Sporthalle statt. Dabei wurden Mängel festgestellt, welche durch Umbaumaßnahmen beseitigt werden mussten.

 

Diese Umbaumaßnahmen wurden wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 18.12.2013 schulbehördlich genehmigt. Mit Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 12.12.2013 wurde der Verbandsgemeinde Kusel zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine Landesförderung bewilligt. Als zuwendungsfähigen Kosten dieser Schulbaumaßnahme hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier insgesamt 176.853,00 € Euro anerkannt.

 

Der Kreiszuschuss beträgt gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz 17.685 Euro.

 

Die Mittel für diesen Zuschuss stehen im Haushalt 2014 bei der Buchungsstelle 24401.01200430 bereit.