Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss beschließt wie von der Verwaltung und dem LBM vorgeschlagen, den
Auftrag über die Arbeiten zum Ausbau der
Kreisstraße K 47 an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten und
annehmbarsten Angebot, die Firma Otto Jung, Sien zum Gesamtangebotspreis von
-brutto- 1.748,567 € (Anteil des Landkreises Kusel -brutto- 1.526.234,58 €) zu vergeben.
Beschlussvorlage:
Der Zustand der Kreisstraße K 47 zwischen der Ortslage von
Kreimbach-Kaulbach und der Kreisgrenze (VNK 6411 022 NNK 6411 020, Stat. 0,650
- 3,863) ist geprägt durch viele Risse und Verdrückungen, wodurch Feuchtigkeit
in die unteren Schichten eindringt und im Winter zu Frostaufbrüchen führt. Die
Straßenentwässerungsanlagen sind schadhaft, eine ordnungsgemäße Entwässerung
der Fahrbahn ist nicht mehr gegeben.
Der gebundene Fahrbahnaufbau beträgt nur ca. 4 bis max. 13 cm
(im Mittel 7-8 cm) und ist für die heutigen Anforderungen nicht mehr
ausreichend. Die gesamte Oberbaudicke beträgt lediglich ca. 25 cm.
Nach der aktuellen Zustandserfassung sind 97 % der Strecke
der schlechtesten Kategorie zuzuordnen (Werte schlechter oder gleich 4,5).
Entsprechend dem Gesamtzustand der K 47 und dem Ergebnis der
vorliegenden Baugrunduntersuchungen ist überwiegend ein kombinierter
„Tief-/Hocheinbau“ vorgesehen, bei dem die ungebundene Tragschicht erhalten
bleibt. Hierzu wird der bituminöse gebundene pechhaltige Fahrbahnaufbau
aufgebrochen und als 16 cm dicke KRC-Schicht wieder eingebaut und darauf
anschließend der bituminöse Fahrbahnaufbau (8 cm Asphalttragschicht, 4 cm
Asphaltdeckschicht) neu aufgebaut. Kurze Abschnitte werden im Vollausbau
erneuert.
Im Bereich der Steigungsstrecke ist zur Stabilisierung des
talseitigen Fahrbahnrandes die abschnittsweise Errichtung eines hydraulisch
gebundenen Erdbeton-Randbalkens erforderlich.
Die Schutzplankenanlage wird entlang der gesamten Strecke den
aktuellen Vorschriften entsprechend erneuert.
Die Entwässerungsanlagen (Einläufe, Bordsteine, Rinnen)
werden ebenso wie die bestehenden Durchlässe erneuert.
Im Vorfeld des Ausbaus erfolgte zur Feststellung des
Amphibienbestandes eine Fangzaunkartierung. Resultierend aus diesen Ergebnissen
werden zw. Bau-km 0+740 und 0+900 eine Amphibienleiteinrichtung und ein
Amphibientunnel angebracht.
Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke im Landkreis Kusel beträgt
rd. 3,2 km.
Im direkten Anschluss zur Kreisgrenze wird im gleichen Zuge
die K 31 zu Lasten des Landkreis Kaiserslautern bis zur Ortslage Morbach
ausgebaut.
Die
erforderlichen Arbeiten K 47/KUS und K 31/KL wurden durch den Landesbetrieb
Mobilität (LBM) Kaiserslautern als Gesamtmaßnahme öffentlich ausgeschrieben.
Zum
Eröffnungstermin am 12.05.2015 um 10.30 Uhr haben sieben Firmen ein Angebot
abgegeben.
Die
rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgende
Bieterreihenfolge:
Bieter |
Gesamtangebots-summe -brutto- |
|
|
1.
Fa. Otto Jung, 55758
Sien |
1.748.567,80
€ |
2. Fa. Juchem, 55758 Niederwörresbach |
1.826.970,90 € |
3. Fa. Strabag, 50679 Köln |
1.847.574,21 € |
4. Fa. Thomas Bau, 55469 Simmern |
1.892.159,10 € |
5. Fa. Theisinger und Probst, 66953
Pirmasens |
2.065.984,79 € |
6. Fa. Faber Bau GmbH, 55483 Schlierschied |
2.080.719,81 € |
7. Fa. Stutz, 36275 Kirchheim-Kemmerode |
2.141.226,81 € |
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Die
Firma Otto Jung, Sien hat das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot mit
einer geprüften Gesamtangebotssumme von -brutto- 1.748.567,80 € abgegeben.
Die Firma Otto Jung besitzt die für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Leistungsfähigkeit
und bietet auf Grund ihrer Erfahrung die Gewähr für eine fach- und
termingerechte Arbeitsausführung.
Die
Verwaltung empfiehlt daher die Vergabe der Leistungen zum Ausbau der K 47 an
den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot, die Fa. Otto Jung, Sien.
Die
Zuschlagsfrist endet am 11.06.2015.
Die
Angebotssumme verteilt sich auf die einzelnen Baulastträger wie folgt:
Landkreis
Kusel
1.526.234,58 €
Landkreis
Kaiserslautern 211.518,75
€
Land
Rheinland-Pfalz 10.814,47 €
Gesamt 1.748.567,80 €
Die Maßnahme Ausbau der K 47 ist förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe 75 v.H. (incl. 10 v.H. Zuschlag freie Strecken) der förderfähigen Kosten wurde mit Zuwendungsbescheid vom 17.12.2014 bewilligt.
Neben den reinen Baukosten sind rd. 25.000 € für Grunderwerb und Vermessung zu erwarten.
Die Zuwendungssumme bei Gesamtkosten von rd. 1.551.000 € beträgt somit 1.163.250 €, der Eigenanteil des Landkreises 387.750 €.
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stehen im Rahmen von noch zu übertragenden Ermächtigungen aus 2014 und bereits im Zuge des 2014er Haushaltes genehmigten Verpflichtungsermächtigungen für 2015/16 zur Verfügung.