Nachwahl von Ausschussmitgliedern,

Betreff
Nachwahl von Ausschussmitgliedern, a) Mitglied des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses b) Mitglied im Aufsichtsrat der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH c) Stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses d) Stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses e) Stellvertretendes Mitglied des Schulträgerausschusses f) Stellvertretendes Mitglied des Wirtschaftsbeirats
Vorlage
0005/2011
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Nachdem Herr Dirk Just mit Schreiben vom 01.07.2011 sein Kreistagsmandat niedergelegt hat, scheidet er zugleich auch aus den Ausschüssen aus, in die er als Kreistagsmitglied gewählt wurde (VV Nr. 5 zu § 39 LKO). Weiterhin hat Herr Just seinen Rücktritt auch für andere Gremien erklärt, deren Mitglieder vom Kreistag zu wählen sind.  Nunmehr sind Ersatzpersonen für die entsprechenden Gremien zu wählen.

 

 

a) Mitglied des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses

 

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises aus 10 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden aus der Mitte des Kreistages gewählt.

 

Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag geregelt. Das stellvertretende Mitglied wird auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch Mehrheitswahl gewählt. Als Ersatzperson hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Dr. Wolfgang Frey vorgeschlagen.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

 

b) Mitglied des Aufsichtsrats der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH - meditheraneum -

 

Nach § 9 Abs.1 c) des Gesellschaftsvertrages der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH

- meditheraneum - sind vom Kreistag des Landkreises Kusel 8 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden und für jedes der entsandten Aufsichtsratsmitglieder ein Stellvertreter zu bestimmen.

 

Die Dauer der Mitgliedschaft der Vertreter bestimmt sich nach der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen.

 

Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsrats-mitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen (§ 39 LKO) entsprechend.

 

Die Ersatzperson wird auf Vorschlag der Fraktion, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen war, durch Mehrheitswahl gewählt. Da Dirk Just auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurde, steht dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht für die Nachfolgewahlen zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Dr. Wolfgang Frey als Mitglied des Aufsichtsrates der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH – meditheraneum -  vor.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

c) Stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses


Nach § 38 LKO bildet der Kreistag aus seiner Mitte einen Kreisausschuss. In § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises wird bestimmt, dass der Kreisausschuss 10 Mitglieder hat. Eine gleiche Anzahl stellvertretender Mitglieder ist zu wählen.

 

Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Danach werden Ersatzleute auf Vorschlag der Fraktion, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen war, durch Mehrheitswahl gewählt. Da Dirk Just auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurde, steht dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht für die Nachfolgewahlen zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Dr. Wolfgang Frey als stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses vor.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

 

d) Stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses


Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises aus 9 Mitgliedern. Die Mitglieder und die Stellvertreter sind aus der Mitte des Kreistages zu wählen.

 

Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Danach werden Ersatzleute auf Vorschlag der Fraktion, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen war, durch Mehrheitswahl gewählt. Da Herr Dirk Just auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurde, steht dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht für die Nachfolgewahlen zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Dr. Wolfgang Frey als stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses vor.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

 

e) Stellvertretendes Mitglied des Schulträgerausschusses

 

Die Schulträger haben nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung zur Beratung bei den ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben einen Ausschuss (Schulträgerausschuss) zu bilden (§ 90 SchulG). Dem Schulträgerausschuss des Landkreises Kusel gehören insgesamt 12 Lehrer- und Elternvertreter bzw. Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie 12 Mitglieder des Kreistages an. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Die Ersatzperson wird auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung). Auch für diese Wahl hat die Fraktion Herrn Dr. Wolfgang Frey vorgeschlagen.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

 

f) Stellvertretendes Mitglied des Wirtschaftsbeirats

 

Dem Wirtschaftsbeirat gehören neben dem Landrat, der zugleich Vorsitzender des Beirates ist, den Vertretern weiterer Institutionen und weiteren durch den Kreistag zu berufenden Einzelpersönlichkeiten, fünf Mitglieder des Kreistages an, die nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren zu wählen sind.

 

Die Ersatzperson wird auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung). Die Fraktion hat Herrn Dr. Wolfgang Frey als stellvertretendes Mitglied des Wirtschaftsbeirats vorgeschlagen.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).