Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung
des Schulträgerausschusses empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, die
Verwaltung zu ermächtigen, der Schule ab dem 01.08.2015 die Bezeichnung
Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel
zu verleihen.
Beschlussvorlage:
Das Gymnasium Kusel hat den
Landkreis als Schulträger gebeten, der Schule ab dem 01.08.2015 den Namen
„Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel“ zu verleihen.
Philipp Jakob Siebenpfeiffer war
von 1818 bis 1830 in einem der 12 Landkommissariate des bayerischen Rheinkreises
Landcommissär mit Sitz in Homburg und damit für Teile des Landkreises Kusel
zuständig. Siebenpfeiffers Name ist untrennbar mit dem Hambacher Fest 1832 und
der Wiege der deutschen Demokratie verbunden; er stritt für Rede-, Meinungs-,
Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit. Daher passt er zum Schulprofil
des Gymasiums Kusel, das eine Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage ist.
Herr Siebenpfeiffer steht für Zivilcourage sowie demokratisches, mutiges
Handeln, das heute wichtiger denn je ist. Darüber hinaus hat sich Herr Siebenpfeiffer
als Bildungs- und Schulreformer hervorgetan. Mit dem Namen
„Siebenpfeiffer-Gymnasium“ hätte das Gymnasium Kusel ein
Alleinstellungsmerkmal, da es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland kein
Gymnasium mit diesem Namen gibt.
Nach § 91 Abs. 4 Schulgesetz
verleiht der Schulträger der Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart und
die Schulsitzgemeinde anzugeben sind. Innerhalb der Schule ist dazu das
Benehmen des Schulausschusses (§ 48 Abs. 3 SchulG) und das Benehmen des
Schulelternbeirates (§ 40 Abs. 5 Ziffer 4 SchulG) erforderlich.
Sowohl der Schulausschuss als
auch der Schulelternbeirat des Gymnasiums Kusel haben ihr Benehmen zu der
beantragten Namensgebung erteilt.