Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die
Schülerbeförderung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Beschlussvorlage:
Nach § 69 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes soll für Schülerinnen
und Schüler der Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien ein angemessener
Eigenanteil zu den Schülerbeförderungskosten gefordert werden. Gleiches gilt
für Schülerinnen und Schüler in den Vollzeitbildungsgängen der Fachschulen, der
beruflichen Gymnasien, der Berufsfachschulen, der Fachoberschulen und der
Berufsoberschulen.
Über die Höhe des Eigenanteils trifft das Schulgesetz keine Aussage –
die Landkreise in Rheinland-Pfalz erheben aktuell einen Eigenanteil zwischen
20,00 € und 36,00 € monatlich.
Im Landkreis Kusel beträgt der Eigenanteil derzeit monatlich 26,00 €.
Die letzte Anpassung des Eigenanteils wurde mit der Erhöhung von 21,00 € auf
26,00 € im Februar 2009 umgesetzt.
Mit Blick auf die jährlichen VRN-Tarifsteigerungen um durchschnittlich 3
%, aber auch im Zusammenhang mit dem Entschuldungsfonds und der Verpflichtung
zur Ausschöpfung aller
Einnahmemöglichkeiten wird – trotz eventuell bevorstehender Änderung des
Schulgesetzes – empfohlen, den Eigenanteil zur Schülerbeförderung anzupassen und
ab 01. Januar 2012 auf 30,00 € pro Monat
festzusetzen.
Im laufenden Schuljahr 2011/ 12 wird von 922 Schülerinnen und Schülern
der monatliche Eigenanteil in Höhe von 26,00 € erhoben. 408 Schülerinnen und
Schüler der grundsätzlich eigenanteilspflichtigen Schulformen sind gegenwärtig
von der Zahlung des Eigenanteils befreit (z.B. wegen Unterschreiten der
Einkommensgrenze).
Die Eigenanteile werden für 10 Beförderungsmonate pro Schuljahr
erhoben. Demnach könnte die Erhöhung
der Eigenanteile bezogen auf die derzeitige Schülerzahl zu Mehreinnahmen von jährlich 36.880,00 € (922 Schüler x 4,00 € x 10
Monate) führen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Eigenanteile ab 01. Januar 2012 zu
erhöhen und in diesem Zusammenhang die Höhe des Eigenanteils in der Satzung des
Landkreises Kusel über die Schülerbeförderung – statt wie bisher in der
Haushaltssatzung – zu regeln.
Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die
Schülerbeförderung liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 1).