Erhöhung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten

Betreff
Erhöhung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten
Vorlage
0046/2011
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Beschlussvorlage:

 

Nach § 69 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes soll für Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien ein angemessener Eigenanteil zu den Schülerbeförderungskosten gefordert werden. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler in den Vollzeitbildungsgängen der Fachschulen, der beruflichen Gymnasien, der Berufsfachschulen, der Fachoberschulen und der Berufsoberschulen.

 

Über die Höhe des Eigenanteils trifft das Schulgesetz keine Aussage – die Landkreise in Rheinland-Pfalz erheben aktuell einen Eigenanteil zwischen 20,00 € und 36,00 € monatlich.

 

Im Landkreis Kusel beträgt der Eigenanteil derzeit monatlich 26,00 €. Die letzte Anpassung des Eigenanteils wurde mit der Erhöhung von 21,00 € auf 26,00 € im Februar 2009 umgesetzt.

 

Mit Blick auf die jährlichen VRN-Tarifsteigerungen um durchschnittlich 3 %, aber auch im Zusammenhang mit dem Entschuldungsfonds und der Verpflichtung zur  Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten wird – trotz eventuell bevorstehender Änderung des Schulgesetzes – empfohlen, den Eigenanteil zur Schülerbeförderung anzupassen und ab 01. Januar 2012 auf 30,00 € pro Monat festzusetzen.

 

Im laufenden Schuljahr 2011/ 12 wird von 922 Schülerinnen und Schülern der monatliche Eigenanteil in Höhe von 26,00 € erhoben. 408 Schülerinnen und Schüler der grundsätzlich eigenanteilspflichtigen Schulformen sind gegenwärtig von der Zahlung des Eigenanteils befreit (z.B. wegen Unterschreiten der Einkommensgrenze).

 

Die Eigenanteile werden für 10 Beförderungsmonate pro Schuljahr erhoben.   Demnach könnte die Erhöhung der Eigenanteile bezogen auf die derzeitige Schülerzahl zu Mehreinnahmen von jährlich 36.880,00 € (922 Schüler x 4,00 € x 10 Monate) führen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Eigenanteile ab 01. Januar 2012 zu erhöhen und in diesem Zusammenhang die Höhe des Eigenanteils in der Satzung des Landkreises Kusel über die Schülerbeförderung – statt wie bisher in der Haushaltssatzung – zu regeln.

 

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 1).