Eilentscheidung:
Am 07.01.2015 hat der Landrat mit Zustimmung der Kreisbeigeordneten beschlossen, das angebotene Fahrzeug zu dem Bruttopreis von 43.480 € zu beschaffen.
Im Landkreis Kusel ist seit den 1970er Jahren eine mobile
Jugendverkehrsschule zur Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen
eingerichtet. Das dort derzeit eingesetzte Fahrzeug wurde bereits 1996
angeschafft und verursacht inzwischen jedes Jahr hohe Betriebs- und
Reparaturkosten. Des Weiteren entspricht dieses Fahrzeug auch nicht mehr den
heute bei Nutzfahrzeugen üblichen Umweltstandards.
Wie zwischenzeitlich festgestellt wurde, sind an der
Karosserie und teilweise an den tragenden Rahmenteilen dieses Fahrzeuges sehr
umfangreiche Rostschäden, so dass die im Mai 2015 fällige Hauptuntersuchung
ohne eine Generalüberholung nicht mehr erfolgreich durchgeführt werden kann. Eine
solche Generalüberholung wäre jedoch sehr kostenintensiv und ist damit unwirtschaftlich.
Aus diesem Grund muss das eingesetzte Fahrzeug spätestens mit Ablauf des Monats
Mai 2015 stillgelegt werden.
Damit auch weiterhin der Unterrichtsbetrieb der mobilen
Jugendverkehrsschule gesichert werden kann, ist es notwendig, der
Jugendverkehrsschule ein neues Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Lösung für den
Einsatz bei der Jugendverkehrsschule ist nach Einschätzung der Verwaltung die
Neubeschaffung eines „Mercedes-Benz Sprinter Kastenwagens“. Für ein solches
Fahrzeug, mit der für den Betrieb in einer Jugendverkehrsschule erforderlichen
Ausstattung, liegt ein Angebot der TG Nutzfahrzeugehandelsgesellschaft mbH
& Co. KG, Kaiserslautern über brutto 43.480 € vor.
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur,
Mainz (ISIM) hat bereits in Aussicht gestellt, diese Beschaffung mit 40 %
(entspricht 17.392 €) zu bezuschussen, so dass sich der vom Landkreis zu
tragende Kostenanteil auf 26.088 € reduzieren würde. Mit einem Zuschussbescheid
kann aber erst Mitte 2015 gerechnet werden. Das ISIM hat gemäß Verwaltungsvorschrift
zu § 44 LHO, Teil II, Ziffer 1.3 Satz 2 aber bereits genehmigt, dass das Fahrzeug
schon vor dem Erlass des Zuschussbescheides bestellt werden darf.
In dem vorliegenden Angebot wurde die unverbindliche
Lieferzeit mit ca. 12 Wochen angegeben. Die TG Nutzfahrzeugehandelsgesellschaft
mbH & Co. KG, Kaiserslautern hat uns nun aber darauf hingewiesen, dass nach
deren Einschätzungen von einer Lieferzeit von mindestens 16 – 20 Wochen
auszugehen ist. In Anbetracht dieser Lieferzeit ist es für einen reibungslosen
Unterrichtsbetrieb in der Jugendverkehrsschule unbedingt erforderlich, dass das
neue Fahrzeug bereits zum jetzigen Zeitpunkt bestellt wird.
Die Finanzierung dieser Beschaffung ist im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit mit Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2014 möglich.