Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die mobile Jugendverkehrsschule des Landkreises Kusel

Betreff
Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die mobile Jugendverkehrsschule des Landkreises Kusel
Vorlage
0450/2015
Art
Vorlage KA

Eilentscheidung:

 

Am 07.01.2015 hat der Landrat mit Zustimmung der Kreisbeigeordneten beschlossen, das angebotene Fahrzeug zu dem Bruttopreis von 43.480 € zu beschaffen.

Im Landkreis Kusel ist seit den 1970er Jahren eine mobile Jugendverkehrsschule zur Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen eingerichtet. Das dort derzeit eingesetzte Fahrzeug wurde bereits 1996 angeschafft und verursacht inzwischen jedes Jahr hohe Betriebs- und Reparaturkosten. Des Weiteren entspricht dieses Fahrzeug auch nicht mehr den heute bei Nutzfahrzeugen üblichen Umweltstandards.

 

Wie zwischenzeitlich festgestellt wurde, sind an der Karosserie und teilweise an den tragenden Rahmenteilen dieses Fahrzeuges sehr umfangreiche Rostschäden, so dass die im Mai 2015 fällige Hauptuntersuchung ohne eine Generalüberholung nicht mehr erfolgreich durchgeführt werden kann. Eine solche Generalüberholung wäre jedoch sehr kostenintensiv und ist damit unwirtschaftlich. Aus diesem Grund muss das eingesetzte Fahrzeug spätestens mit Ablauf des Monats Mai 2015 stillgelegt werden.

 

Damit auch weiterhin der Unterrichtsbetrieb der mobilen Jugendverkehrsschule gesichert werden kann, ist es notwendig, der Jugendverkehrsschule ein neues Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

 

Die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Lösung für den Einsatz bei der Jugendverkehrsschule ist nach Einschätzung der Verwaltung die Neubeschaffung eines „Mercedes-Benz Sprinter Kastenwagens“. Für ein solches Fahrzeug, mit der für den Betrieb in einer Jugendverkehrsschule erforderlichen Ausstattung, liegt ein Angebot der TG Nutzfahrzeugehandelsgesellschaft mbH & Co. KG, Kaiserslautern über brutto 43.480 € vor.

 

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Mainz (ISIM) hat bereits in Aussicht gestellt, diese Beschaffung mit 40 % (entspricht 17.392 €) zu bezuschussen, so dass sich der vom Landkreis zu tragende Kostenanteil auf 26.088 € reduzieren würde. Mit einem Zuschussbescheid kann aber erst Mitte 2015 gerechnet werden. Das ISIM hat gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO, Teil II, Ziffer 1.3 Satz 2 aber bereits genehmigt, dass das Fahrzeug schon vor dem Erlass des Zuschussbescheides bestellt werden darf.

 

In dem vorliegenden Angebot wurde die unverbindliche Lieferzeit mit ca. 12 Wochen angegeben. Die TG Nutzfahrzeugehandelsgesellschaft mbH & Co. KG, Kaiserslautern hat uns nun aber darauf hingewiesen, dass nach deren Einschätzungen von einer Lieferzeit von mindestens 16 – 20 Wochen auszugehen ist. In Anbetracht dieser Lieferzeit ist es für einen reibungslosen Unterrichtsbetrieb in der Jugendverkehrsschule unbedingt erforderlich, dass das neue Fahrzeug bereits zum jetzigen Zeitpunkt bestellt wird.

 

Die Finanzierung dieser Beschaffung ist im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit mit Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2014 möglich.