Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses
a)
stellt der Kreistag gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO den
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 der Einrichtung „Abfallentsorgung“
wie vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 19.828.514,06
€
Passiva: 19.828.514,06 €
und den Jahresgewinn in
Höhe von 485.571,49 €
fest und
b)
beschließt, den Jahresgewinn in Höhe von 485.571,49 € der allgemeinen Rücklage
zuzuführen.
Beschlussvorlage:
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO
über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach
hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.
Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde von der Verwaltung
entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen
Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene
Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 19.828.514,06
€
Passiva: 19.828.514,06 €
Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch
folgende Sachverhalte beeinflusst:
a) Ergebnisverbessernd:
·
Die Erlöse aus
der Vermarktung von Altholz und
Metallschrott erhöhten sich wegen gestiegener Altholzmengen gegenüber dem
Vorjahr um rd. 61.905 €.
·
Darüber hinaus
sanken die Zinsaufwendungen gegenüber
Kreditinstituten im Jahr 2013 um 69.587 €. Dies war in erster Linie auf die
Reduzierung des Kreditvolumens zurückzuführen.
·
Die Aufwendungen
für die Instandhaltung und Reparatur
unbeweglicher Wirtschaftsgüter gingen im Jahr 2013 um 74.378 € gegenüber
dem Vorjahr zurück. Im Jahr 2012 entstand bei dieser Position auf Grund
notwendig gewordener Reparaturen an einer Feuerlöschpumpe sowie dem Rückbau
einer Messstelle ein einmaliger Mehraufwand i.H.v. 63.587 €.
·
Die
Materialaufwendungen für Reparaturen an
Geräten sowie die Betriebskosten verringerten sich im Berichtsjahr um
53.781 € gegenüber 2012. Maßgeblich hierfür waren insbesondere erhöhte
Aufwendungen für Reparaturen im Jahr 2012.
·
Im Zuge der
Verlängerung des Nachsorgezeitraumes für die Deponie Schneeweiderhof von 30 auf
40 Jahre wurden die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der
Deponie im Jahr 2012 entsprechend neu bewertet. Dies führte im Jahr 2012 zu
einer einmaligen Rückstellungszuführung i.H.v. 1.026.444 €, denen im
Berichtsjahr keine entsprechenden Aufwendungen gegenüberstehen.
b) Ergebnisverschlechternd:
·
Im Bereich der
Gebühren sonstiger Anlieferer reduzierten sich die Umsatzerlöse im Vergleich
zum Vorjahr um 385.599 €. Hier verringerten sich gegenüber 2012 die auf der
Deponie (asbesthaltige Baustoffe) sowie auf dem Langzeitlager (torfhaltiger
Erdaushub) eingebauten Mengen.
·
Für die
Entsorgung von Sickerwasser mussten in 2013 gegenüber dem Vorjahr 101.384 €
mehr aufgewandt werden. Maßgeblich für die Kostenerhöhung waren in erster Linie
höhere Niederschlagsmengen sowie eine vergrößerte Einbaufläche auf der Deponie
Schneeweiderhof.
·
Die Zinsaufwendungen für die Aufzinsung
der Rückstellungen zu den Nachsorgekosten erhöhten sich um 388.270 €.
·
Die Aufwendungen für Transport und Entsorgung erhöhten sich
gegenüber dem Vorjahr auf Grund von geringfügig gestiegenen Abfallmengen bzw.
Transport- und Entsorgungskosten (Anpassung erfolgte auf Grund von
Preisgleitklauseln) um insgesamt 65.621 €.
Danach ergibt sich ein Jahresgewinn
in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von
485.571,49
€.
Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 19.11.2014 eine
Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht liegen der Beschlussvorlage
bei.
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend
§ 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen
Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen.
Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des
Wirtschaftsjahres festgestellt werden.
Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.