Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013

Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013
Vorlage
0435/2014
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses

 

a)    stellt der Kreistag gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 

Aktiva:           19.828.514,06 €

                                               Passiva:         19.828.514,06 €

 

            und den Jahresgewinn in Höhe von 485.571,49 €

 

            fest und

 

b)    beschließt, den Jahresgewinn in Höhe von 485.571,49 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

 

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

 

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde von der Verwaltung entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

 

Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

 

                                               Aktiva:           19.828.514,06 €

                                               Passiva:         19.828.514,06 €

 

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

 

a) Ergebnisverbessernd:

 

·        Die Erlöse aus der Vermarktung von Altholz und Metallschrott erhöhten sich wegen gestiegener Altholzmengen gegenüber dem Vorjahr um rd. 61.905 €.

·        Darüber hinaus sanken die Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2013 um 69.587 €. Dies war in erster Linie auf die Reduzierung des Kreditvolumens zurückzuführen.

·        Die Aufwendungen für die Instandhaltung und Reparatur unbeweglicher Wirtschaftsgüter gingen im Jahr 2013 um 74.378 € gegenüber dem Vorjahr zurück. Im Jahr 2012 entstand bei dieser Position auf Grund notwendig gewordener Reparaturen an einer Feuerlöschpumpe sowie dem Rückbau einer Messstelle ein einmaliger Mehraufwand i.H.v. 63.587 €.

·        Die Materialaufwendungen für Reparaturen an Geräten sowie die Betriebskosten verringerten sich im Berichtsjahr um 53.781 € gegenüber 2012. Maßgeblich hierfür waren insbesondere erhöhte Aufwendungen für Reparaturen im Jahr 2012.

·        Im Zuge der Verlängerung des Nachsorgezeitraumes für die Deponie Schneeweiderhof von 30 auf 40 Jahre wurden die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie im Jahr 2012 entsprechend neu bewertet. Dies führte im Jahr 2012 zu einer einmaligen Rückstellungszuführung i.H.v. 1.026.444 €, denen im Berichtsjahr keine entsprechenden Aufwendungen gegenüberstehen.

 

 

 

 

 

 

b) Ergebnisverschlechternd:

 

  • Die Erlöse für die Verwertung von PPK sind in 2013 gegenüber 2012 um 68.410 € gesunken, was bei relativ stabilen Altpapiermengen auf einen Rückgang der Altpapierpreise zurückzuführen war.

·        Im Bereich der Gebühren sonstiger Anlieferer reduzierten sich die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 385.599 €. Hier verringerten sich gegenüber 2012 die auf der Deponie (asbesthaltige Baustoffe) sowie auf dem Langzeitlager (torfhaltiger Erdaushub) eingebauten Mengen.

·        Für die Entsorgung von Sickerwasser mussten in 2013 gegenüber dem Vorjahr 101.384 € mehr aufgewandt werden. Maßgeblich für die Kostenerhöhung waren in erster Linie höhere Niederschlagsmengen sowie eine vergrößerte Einbaufläche auf der Deponie Schneeweiderhof.

·        Die Zinsaufwendungen für die Aufzinsung der Rückstellungen zu den Nachsorgekosten erhöhten sich um 388.270 €.

·        Die Aufwendungen für Transport und Entsorgung erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf Grund von geringfügig gestiegenen Abfallmengen bzw. Transport- und Entsorgungskosten (Anpassung erfolgte auf Grund von Preisgleitklauseln) um insgesamt 65.621 €.

Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von

 

485.571,49 €.

 

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 19.11.2014 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.

 

Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht liegen der Beschlussvorlage bei.

 

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.

 

Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinnes zu beschließen.