Beschlussvorlage:
Bei der Kreissparkasse Kusel zum 01.01.2015 die Stelle eines
„Vorstandsmitglieds-Marktfolge und Überwachung“ zu besetzen.
Für die ausgeschriebene Stelle haben sich 23 Bewerber interessiert. Eine
vom Verwaltungsrat bestimmte Kommission hat die eingegangenen Bewerbungen
geprüft und dem Verwaltungsrat einstimmig
Herrn Stefan
Eckert
zur Wahl
vorgeschlagen.
Herr Eckert ist
stellvertretendes Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Kusel und verantwortet
den Geschäftsbereich Marktfolge. Durch seine aktuelle Tätigkeit qualifiziert
sich Herr Eckert in idealer Weise für die Position als Marktfolge- und
Überwachungsvorstand. Er verfügt über die erforderliche persönliche und
fachliche Eignung zur Führung eines Kreditinstituts und ist aufgrund seines
Aufgabengebietes und seiner Stellung mit den geschäftspolitischen Überlegungen
der Geschäftsleitung und den Zielen der Sparkasse aufs Beste vertraut.
Der Verwaltungsrat
empfiehlt dem Kreistag Herrn Stefan Eckert zum Vorstandsmitglied der
Kreissparkasse Kusel zu bestellen.
Bei einer
Enthaltung aus Verfahrensgründen hat sich der Kreisausschuss dem Votum
ebenfalls einstimmig angeschlossen.
Nach § 12 Sparkassengesetz (SpkG) werden die Mitglieder des Vorstandes
auf Vorschlag des Verwaltungsrats von den Vertretungen der Träger bestellt.
Die Beschlussfassung des Kreistags über die Bestellung eines
Vorstandsmitglieds aufgrund des Verwaltungsratsvorschlags bestimmt sich nach
den kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 33 LKO. Dabei sind
die für Wahlen maßgebenden Bestimmungen des § 33 Abs. 3 bis 5 LKO anzuwenden.
Danach erfolgt die Wahl in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes
beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).