Kreissparkasse Kusel

Betreff
Kreissparkasse Kusel
hier: Bestellung eines Vorstandsmitgliedes zum 01.01.2015
Vorlage
0415/2014
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Bei der Kreissparkasse Kusel zum 01.01.2015 die Stelle eines „Vorstandsmitglieds-Marktfolge und Überwachung“ zu besetzen.

 

Für die ausgeschriebene Stelle haben sich 23 Bewerber interessiert. Eine vom Verwaltungsrat bestimmte Kommission hat die eingegangenen Bewerbungen geprüft und dem Verwaltungsrat einstimmig

 

Herrn Stefan Eckert

 

zur Wahl vorgeschlagen.

 

Herr Eckert ist stellvertretendes Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Kusel und verantwortet den Geschäftsbereich Marktfolge. Durch seine aktuelle Tätigkeit qualifiziert sich Herr Eckert in idealer Weise für die Position als Marktfolge- und Überwachungsvorstand. Er verfügt über die erforderliche persönliche und fachliche Eignung zur Führung eines Kreditinstituts und ist aufgrund seines Aufgabengebietes und seiner Stellung mit den geschäftspolitischen Überlegungen der Geschäftsleitung und den Zielen der Sparkasse aufs Beste vertraut.

 

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag Herrn Stefan Eckert zum Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Kusel zu bestellen.

 

Bei einer Enthaltung aus Verfahrensgründen hat sich der Kreisausschuss dem Votum ebenfalls einstimmig angeschlossen.

 

Nach § 12 Sparkassengesetz (SpkG) werden die Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag des Verwaltungsrats von den Vertretungen der Träger bestellt.

 

Die Beschlussfassung des Kreistags über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund des Verwaltungsratsvorschlags bestimmt sich nach den kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 33 LKO. Dabei sind die für Wahlen maßgebenden Bestimmungen des § 33 Abs. 3 bis 5 LKO anzuwenden.

 

Danach erfolgt die Wahl in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).